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Prozess in Vorarlberg: Urlaub in Lech um 305.000 Euro

Verantwortliche von Lecher Luxushotel buchten Betrag vom Konto eines Gastes ab
Verantwortliche von Lecher Luxushotel buchten Betrag vom Konto eines Gastes ab ©Bilderbox bzw. Lech Tourismus
Feldkirch/Lech - Ukrainischer Hotelgast fordert in anhängigem Zivilprozess Rückzahlung von 109.600 Euro für nicht angetretenen Urlaub.
109.600 Euro Anzahlung für Urlaub in Lech

Zu Beginn ihrer Tätigkeit als Rezeptionistin in einem Lecher Luxushotel habe sie sich gedacht, dass es sich bei den Preisen um „irrsinnige Beträge“ handle, sagte die Zeugin in der gestrigen Verhandlung. Zumal sie aus einer einfachen Familie komme. Aber es sei nun einmal so, dass Kosten von 305.000 Euro für einen Urlaub in dem Hotel am Arlberg „nicht ungewöhnlich“ seien.

Die Summe von 305.000 Euro hätte nämlich der gut dreiwöchige Urlaub gekostet, den ein wohlhabender Ukrainer zwischen Mitte März und Mitte April im Jahr 2013 in einem Chalet der Hotelanlage verbringen wollte. Letztendlich ist der Mann dann aber doch nicht angereist.

Sofort nach der telefonischen Reservierung hatten Zuständige des Hotels von der Kreditkarte des Gastes 109.600 Euro als Anzahlung abgebucht. Darüber wird jetzt in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Der klagende Ukrainer fordert, wie die NEUE berichtete, in dem Rechtsstreit die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung von 109.600 Euro. Der Feldkircher Anwalt Hans-Jörg Vogl begründet die Forderung damit, dass gar keine verbindliche Reservierung vorgenommen worden sei. Denn sein Mandant habe die Buchung niemals bestätigt. Zudem sei die seitens des Hotels vorgenommene Abbuchung von der Kreditkarte ohne Zustimmung des Klägers und damit rechtsmissbräuchlich erfolgt.

Verbindlichkeit

Wolfgang Tichy, der Wiener Anwalt des beklagten Hotels, meint hingegen, es habe sehr wohl eine verbindliche mündliche Buchung vorgelegen. Als Anzahlung sei eben dann die Abbuchung von der Kreditkarte des im Hotel bekannten Gastes vorgenommen worden.

Eine Rezeptionistin des Hotels sagte gestern als Zeugin, ein Assistent des Klägers habe sie von einer Jacht aus angerufen und für den Chef kurzfristig ein Chalet für fünf Zeiträume zu je vier Tagen gebucht. Sein Chef wolle schon morgen oder übermorgen einchecken, habe der Assistent gesagt. Die Anzahlung von 109.600 Euro sei dann letztlich in eine Stornogebühr umgewandelt worden, weil der Gast doch nicht gekommen war. Das Chalet hätte ja im fraglichen Zeitraum an andere Gäste vermietet werden können.

Der Geschäftsführer des Hotels berichtete, die abgebuchten 109.600 Euro hätte sich der Kläger inzwischen als Gutschrift abholen können. Er habe das aber nicht getan.

Auch zur gestrigen Verhandlung in Feldkirch ist der Kläger nicht erschienen. Sein ukrainischer Mandant habe kein Visum für die Einreise nach Österreich erhalten, teilte der Klägervertreter Vogl Zivilrichterin Sandra Ladner mit.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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