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Prozess nach Streit um in Wien demoliertes Auto - Opfer verlor fast Auge

Bei Streit um demoliertes Auto beinahe Auge ausgeschlagen - Prozess in Wien
Bei Streit um demoliertes Auto beinahe Auge ausgeschlagen - Prozess in Wien ©APA (Sujet)
Eine Verhandlung um eine Rauferei in der Silvesternacht wurde am Montag in Wien geführt. Sein Auto ist nach Aussage des Angeklagten sein wichtigstes Gut und wertvollster Gegenstand. Nun musste sich ein 30-Jähriger deshalb wegen schwerere Körperverletzung am Landesgericht verantworten.

In der Silvesternacht hatte ein Betrunkener die Motorhaube demoliert und bekam dafür einen Schlag verpasst, der ihm beinahe ein Auge gekostet hätte. Die Verhandlung wurde vertagt.

Betrunkener streifte das Auto – Rauferei folgte

Der staatenlose Schienenschweißer und Eisenbieger wollte die Kellnerin eines Lokals in der Taborstraße in der Leopoldstadt abholen. Während diese noch mit der Abrechnung beschäftigt war und er im Pkw wartete, torkelte ein Gast aus dem Etablissement und streifte das Auto. Nach Darstellung des Beschuldigten soll der Asylwerber auf die Motorhaube eingedroschen haben.

Im folgenden Streit waren nicht nur der 30-Jährige sowie das spätere Opfer, sondern auch zwei Freunde des Alkoholisierten involviert. Der stolze Autobesitzer verantwortete sich deshalb mit Notwehr und will als erster einen Schlag kassiert haben, bei dem seine Brille zu Bruch ging. Er habe um sich geschlagen, wäre mit seinem Wagen geflüchtet und sofort zur Polizei gefahren.

Schwere Verletzungen am Auge des Opfers – Entstellung

Das betrunkene Opfer erlitt laut medizinischem Gutachter einen mehrstrahligen Bruch der Augenhöhle und des Augenbogens sowie eine Perforation des Augenlids. Letztere Verletzung kann nicht durch einen reinen Faustschlag hervorgerufen worden sein, weshalb dem Angeklagten die Verwendung eines verbotenen Schlagrings vorgeworfen wurde. In der Verhandlung fiel allerdings eine sehr massive Uhr auf, die der 30-Jährige am rechten Handgelenk trägt. Eine “Verkehrte”, also ein von links nach rechts geführter Schlag mit dem Handrücken, könnte durch den Chronometer die Verletzung erklären, meinte der Sachverständige.

Dem sichtlich entstellten Opfer steht noch zumindest eine kosmetische Operation bevor. Er leide durch das hängende Lid unter erheblichen Einschränkungen des Sehfelds. Trotz mehrfacher Belehrung durch Richterin Beatrix Hornich konnte sich der Mann nicht dazu durchringen, seinen Schmerzensgeldanspruch von immerhin mehr als 4.000 Euro bei Gericht geltend zu machen. Da nicht alle geladenen Zeugen erschienen waren, wurde die Verhandlung auf 28. April vertagt.

(apa/red)

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