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Prozess um Misshandlung in "Kinderwelt Stiefern" hat begonnen

Am Montag hat der Prozess in Krems begonnen.
Am Montag hat der Prozess in Krems begonnen. ©dpa (Symbolbild)
Ein mittlerweile 18-Jähriger schilderte am Montag vor Gericht, in welcher Form ihm als Minderjährigem Gewalt in einem niederösterreichischen Kinderheim widerfahren ist. Es ist der erste Prozess in Österreich, der sich mit Misshandlung in einem nicht-kirchlichen Kinderheim beschäftigt.
Prozess in Krems gestartet

Das betroffene Kinderheim, die “Kinderwelt Stiefern” (Bezirk Krems-Land), ist ein privates, mehrere Häuser umfassendes Heim, in dem bis zu 70 Kinder und Jugendliche untergebracht sind, die vom Wiener Jugendamt (Mag Elf) und dem Land Niederösterreich zugewiesen werden.

Bub in Kinderheim untergetaucht

Der Angeklagte soll – ein Arzt, der nach dem Tod seiner Eltern, die das Heim geleitet hatten, Stiefern übernommen hatte und das Heim seither als alleiniger Gesellschafter betreibt – von einer Erzieherin per Notruf um Hilfe gebeten worden sein, weil der Bub nicht zu bändigen war. Der Mann habe ihm zunächst einen Spazierstock mit einer Metallspitze in den rechten Fuß gerammt, erzählte der Jugendliche Richterin Susanne Daniel, wobei er auf ihr Ersuchen Schuh und Socken auszog und eine Narbe präsentierte.

Danach sei er von dem Mann am Genick gepackt und ins Badezimmer gezerrt worden. Der Angeklagte habe ihn im Schwitzkasten festgehalten und Wasser in die Badewanne gelassen: “Er hat mich zehn bis 15 Sekunden untergetaucht.”

Prozess eine Hetzkampagne?

Der Angeklagte und sein Verteidiger Hubert Sacha wiesen diese Schilderungen als unrichtig zurück. Er sei mit dem Buben nie zusammengetroffen, es habe niemals einen persönlichen Kontakt gegeben, betonte der Arzt in seiner Einvernahme. Sein Rechtsvertreter ortete eine “Hetzkampagne”, sein Mandant werde “diskreditiert”. Der Angeklagte habe sich als viel beschäftigter Mediziner Meriten erworben und sei nur daran interessiert, “zu helfen und zu heilen”, betonte Sacha: “Die Geschichte ist hinten und vorne unwahr. Sie ist erfunden.”

Bub befürchtete ertränkt zu werden

Laut Strafantrag soll der Bursch im August 2008 unter Wasser gedrückt worden sein, so dass er “befürchten musste, (…) ertränkt zu werden”, wie es im Strafantrag heißt. “Man nennt das Drowning. Das ist neben Waterboarding eine beliebte Foltermethode”, führte dazu die Wiener Rechtsanwältin Eva Plaz aus, die als Privatbeteiligten-Vertreterin die Interessen des 18-Jährigen vertritt. Dieser, damals noch ein Kind, habe “Todesangst” gehabt. Der Vorfall, der sich vermutlich bereits im Sommer 2007 zugetragen habe, weise “ein enormes Machtgefälle” auf, betonte Plaz: “Hier ein großer, starker mächtiger Mann aus dem Zentrum der Gesellschaft, dort ein damals zwölfjähriges Kind am Rande der Gesellschaft.”

Eine ehemalige Erzieherin stützt aus eigener Wahrnehmung die Angaben des nunmehr 18-Jährigen. Sie hatte sich bei ihrer Befragung durch die Polizei an Blutergüsse am Kopf des Jugendlichen erinnert, nachdem ihn ihr Chef traktiert habe. Als dieser mit dem Burschen im Badezimmer verschwand, habe sie das Kind verzweifelt “Hör auf, hör auf!” schreien gehört. Als die Tür wieder aufging, sei der Zwölfjährige bis zu den Schultern durchnässt gewesen.

Diese ihn belastende Zeugenaussage basiere auf “Neid und Hass”, weil die Erzieherin gekündigt worden sei, hielt der Angeklagte dazu fest. Die Anschuldigungen des Burschen erklärte der Arzt folgendermaßen: “Ich glaube schon, dass da Projektionen eine Rolle spielen.”

Gewalt in nicht-kirchlichem Kinderheim

Der Fall war ins Rollen gekommen, als vor drei Jahren offenbar systematische Gewaltausübung im Wiener Kinderheim Wilhelminenberg und in anderen Institutionen publik wurden und unter dem Schlagwort “Heimskandal” in den Medien breite Erörterung fanden. Der betroffene Jugendliche, der damals in einer betreuten WG in Wien lebte, wandte sich daraufhin an seinen Sozialarbeiter und berichtete diesem von seinen Erlebnissen in Stiefern.

In weiterer Folge hatten sich auch mehrere längst erwachsene ehemalige Heimkinder an die Behörden gewandt und erklärt, der Angeklagte, aber auch andere Personen hätten sie bereits Ende der 1970er- und in den 1980er-Jahren in Stiefern körperlich misshandelt. Der Angeklagte, der selbst auf dem Gelände aufgewachsen war, soll demzufolge schon als junger Erwachsener jüngere und ihm körperlich unterlegene Zöglinge auf sadistische Weise gequält haben, indem er sie beispielsweise zwang, in den Hühnerstall zu kriechen und Eier einzusammeln, während er mit einem Schrotgewehr auf die Hühner schoss.

Diese Vorfälle sind an sich verjährt und damit keiner gerichtlichen Aufarbeitung mehr zugänglich, es sei denn, es würden sich allfällige weitere Opfer oder Zeugen zu Vorgängen aus den 1990er-Jahren bei der Justiz melden. (APA)

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