Dem Vater, dem die Anklage Quälen und Vernachlässigen Unmündiger vorwirft, droht im Falle eines Schuldspruches eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Ursprünglich war der 26-Jährige verdächtigt worden, das Kind im Zug einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht zu haben – in Medienberichten war von “Strafdusche” die Rede. Bei den Erhebungen stellte sich dann allerdings heraus, dass der Warmwasser-Boiler in der Wohnung der Familie in Floridsdorf defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler erhitzte das Wasser immer durchgehend auf 72 Grad. Mitangeklagt wurde auch die Mutter, da beide Elternteile das verbrühte Kind nicht unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben hatten. Der Frau drohen bis zu drei Jahre Haft.
(apa/red)