Dementsprechende Medienberichte, die sich auf “NÖN Online” vom Montag beziehen, bestätigte der Sprecher der Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium, Josef Schmoll, gegenüber der APA.
Beziehungen wie diese untersagt
Beziehung mit Häftlingen sind Mitarbeitern von Strafvollzugsanstalten untersagt. Über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen wird der Arbeitgeber der Frau, die Justizbetreuungsagentur, entscheiden, sagte Schmoll. Laut “NÖN” war die Causa vor zwei Wochen bekannt geworden, nachdem die Psychologin den Häftling in der Justizanstalt Wien-Simmering besucht hatte, da dieser von Stein dorthin überstellt worden war.
Gefängnispsychologin als “Lebengefährtin” in Simmering zu Besuch
Die Frau gab an, die Lebensgefährtin des Verurteilten zu sein. Nach einer Überprüfung durch einen Simmeringer Justizwachebeamten wurde jedoch ihre die berufliche Identität bekannt.
Schmoll hielt gegenüber der APA fest, dass in der Justizanstalt Wien-Simmering nur überwachte Besuche möglich sind und dort – entgegen anderer Medienberichte – keine Langzeitbesuche in “Kuschelzellen” möglich sind.
(apa/red)