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Putzfrau mit Fußfessel als Diebin im Landesgericht: Vier Monate unbedingt

Eine Putzfrau mit Fußfessel stahl an einem Wiener Gericht
Eine Putzfrau mit Fußfessel stahl an einem Wiener Gericht ©BilderBox.com (Sujet)
Jene Putzfrau, die im Vorjahr im Wiener Straflandesgericht Diebstähle beging, obwohl die fünffach vorbestrafte Frau ihre letzte Strafe statt im Gefängnis mit einer Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest verbrachte, muss für vier Monate ins Gefängnis.
Putzfrau mit Fußfessel tätig

Diese Strafe für die Putzfrau mit Fußfessel, die in mehreren Dienstzimmern des Gebäudes Wertgegenstände mitgehen ließ, hat am Mittwoch, ein Berufungssenat im Grauen Haus entschieden.

Frau putzte mit Fußfessel

Der Fall der 47-Jährigen wurde Anfang September bekannt und sorgte für Schlagzeilen. Trotz ihres getrübten Vorlebens hatte die Frau die Fußfessel genehmigt bekommen und musste eine zwölfwöchige Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis absitzen. Mit ausschlaggebend dafür: Sie konnte eine Beschäftigung nachweisen, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts ausreichte. Die Frau war bei einer Reinigungsfirma beschäftigt, die unter anderem im Straflandesgericht für Sauberkeit sorgt.

Prompt wurde die Reinigungskraft ausgerechnet im Grauen Haus und mit einer Fußfessel am Bein rückfällig. In zumindest zwei Dienstzimmern ließ sie zwischen August und Dezember 2013 fremdes Eigentum mitgehen. Reich wurde sie damit nicht. Die 47-Jährige steckte laut Anklage insgesamt 20 Euro Bargeld, drei Zigarettenpackungen, Kaffee, einen Salzstreuer, mehrere Kugelschreiber und einige Packungen Luft-Erfrischer ein. Inkriminierter Gesamtschaden: 63,22 Euro.

Rückfall der Putzfrau im Gericht

Dabei dürfte es sich allerdings nur um die Spitze des Eisbergs gehandelt haben. Schon länger war Gerichtsbediensteten aufgefallen, dass in ihren Büros immer wieder Wertgegenstände abhandenkamen. Eine Richterin musste beispielsweise feststellen, dass eines Tages ihr sündteures Parfüm verschwunden war. Schließlich wurden heimlich Überwachungskameras installiert, mit denen man der 47-Jährigen auf die Schliche kam.

Die auf frischer Tat ertappte Fußfessel-Trägerin zeigte sich sogleich geständig und sprach von einem “Fehler”. Sie leistete in ihrem Prozess auch Schadensgutmachung. Dessen ungeachtet wurde sie vom Bezirksgericht Josefstadt im Hinblick auf ihr Vorstrafen-Register und den raschen Rückfall während des überwachten Hausarrests zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Psychisches Problem bei Putzfrau?

Die vom Erstgericht verhängte Strafe versuchte nun der Rechtsvertreter der 47-Jährigen in der Berufungsverhandlung nach unten zu drücken. Es habe sich um “idiotische Diebstähle” gehandelt, hinter denen möglicherweise ein psychisches Problem seiner Mandantin stünde, betonte Verteidiger Wolfgang Weber. Die Frau wolle aber nicht, dass ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werde. Gegen ihren Willen könne er sie nicht begutachten lassen.

Angeklagte nicht bei Prozess

Die 47-Jährige war nicht vor dem Berufungssenat (Vorsitz: Henriette Braitenberg-Zennenberg) erschienen. Grund: Sie hätte ihren Arbeitgeber, bei dem sie nach wie vor als Reinigungskraft beschäftigt ist, von der Ladung verständigen müssen. Um mit ihrer Firma keine Schwierigkeiten zu bekommen, zog sie es vor, der Berufungsverhandlung fernzubleiben.

Die Strafberufung wurde nach kurzer Beratung vom dreiköpfigen Richter-Senat abgewiesen. “Wir kommen nicht über die Tatsache hinweg, dass sie fünf einschlägige Vorstrafen aufweist”, erklärte die Vorsitzende. Vier Monate unbedingt seien “schuld- und tatangemessen”.

Neuerliche Fußfessel für Putzfrau?

Wie der Verteidiger nach der Verhandlung gegenüber der APA – Austria Presse Agentur andeutete, möchte er nach dem nunmehr rechtskräftigen Urteil für die Frau neuerlich den elektronisch überwachten Hausarrest beantragen. Formal betrachtet lägen an sich sämtliche dafür erforderlichen Voraussetzungen vor. Aufgrund der speziellen Umstände des Falls erscheint es aber eher unwahrscheinlich, dass die diebische Putzfrau wieder mit einer Fußfessel davonkommt.

(apa/red)

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