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Radler umgefahren: Autofahrer kommt mit Diversion davon

Der Radler nahm an einer Critical-Mass-Ausfahrt teil
Der Radler nahm an einer Critical-Mass-Ausfahrt teil
Weil er im Oktober einen Teilnehmer an einer Ausfahrt der weltweit aktiven Radler-Bewegung Critical Mass niedergestoßen hat und anschließend weggefahren ist, hat sich ein 31-Jähriger am Montag im Landesgericht Linz verantworten müssen. Auch wenn ihm der Staatsanwalt vorwarf, "das Auto wie eine Waffe eingesetzt" zu haben, kam er mit einer Diversion davon.


Ein YouTube-Video hatte den Fall ins Rollen gebracht – Bilder, die ein anderer Teilnehmer an der Ausfahrt zufällig aufgenommen hatte. Darauf ist zu sehen, wie ein Autolenker durch eine Gruppe von Radlern fährt. Er will offensichtlich vorbei, gibt immer wieder kurz Gas, stößt schließlich einen Mann nieder und fährt davon. Die Polizei leitete daraufhin Erhebungen ein und forschte den Rowdy aus.

Vor Gericht gab sich der 31-jährige recht kleinlaut: “Wenn ich das Video ansehe, dann kenne ich mich selbst nicht”, meinte er. Er bereue den Vorfall zutiefst und habe sich beim Opfer bereits entschuldigt. Der Beschuldigte rechtfertigte sich, dass er sich provoziert gefühlt habe. Er habe aus der Traube von rund 30 Radfahrern, von denen welche auf seinen ausgeliehenen 200-PS-Wagen geklopft hätten, “einfach nur raus” wollen.

“Diese Verantwortung haut dem Fass den Boden raus”, empörte sich Staatsanwalt Alfred Schaumüller. “Wenn man einen Unfall verursacht, dann bleibt man stehen.” Der Angeklagte beteuerte, er habe im Rückspiegel gesehen, dass der Radfahrer wieder stand. Und er habe kurz darauf umgedreht und sei an die Unglücksstelle zurückgefahren, da sei aber niemand mehr gewesen.

Das Opfer verzichtete nach einer Entschuldigung des Angeklagten auf Schmerzensgeld. Der 27-Jährige hatte ein Hämatom und Schmerzen in der Brust davongetragen. Er verlangte aber 30 Euro Schadenersatz für die Reparaturen an seinem Fahrrad. Ob er weiter an Critical-Mass-Ausfahrten teilnehmen werde, fragte der Staatsanwalt: “Ich werde mich sicher nicht abhalten lassen.”

Richter Christian Hochhauser kam zu dem Schluss, dass man dem Angeklagten “im Zweifel” wohl keine Absicht nachweisen könne. Somit bleibe nur eine versuchte leichte Körperverletzung und Nötigung übrig. Daher wurde auf Antrag der Verteidigung eine Diversion vereinbart: Der 31-Jährige muss neben den 30 Euro Schadenersatz eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Tut er das binnen zwei Wochen, wird das Verfahren eingestellt.

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