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Räuber ist erst 14 Jahre alt: Drei Monate bedingte Haft

Urteil wurde am Landesgericht Feldkirch getroffen
Urteil wurde am Landesgericht Feldkirch getroffen ©VOL.AT/Hartinger
Feldkirch - Ein 14-jähriger, in Bregenz wohnhafter Tschetschene hatte in Wien zwei 13-Jährige am Kragen gepackt und ihnen zwei Smartphones abgenommen.

Das Verbrechen des Raubes beging der erst 14-Jährige heuer am 26. März. In einem Stiegenhaus in Wien packte der nunmehr in Bregenz lebende Tschetschene im Beisein eines unbekannten Komplizen zwei 13-Jährige an ihren Jacken, schüchterte sie so ein und nahm ihnen zwei Smartphones, darunter ein iPhone 5, im Gesamtwert von 1000 Euro ab.

Für den Raub kam der geständige und unbescholtene Angeklagte beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch mit einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wurde Bewährungshilfe angeordnet. Die mögliche Höchststrafe für Jugendliche, für die keine Mindeststrafe vorgesehen ist, beträgt fünf Jahre Gefängnis. Der Strafrahmen für Erwachsene bewegt sich zwischen ein und zehn Jahren Haft.

Am Tag nach dem Raub hatte eines der Opfer den Täter in Wien zufällig getroffen. In einem Handyshop in der Millennium City sah einer der 13-jährigen Wiener den 14-Jährigen. Das Opfer alarmierte einen Security-Mitarbeiter. So konnte die Polizei den Tatverdächtigen, der damals in Wien lebte, festnehmen.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Othmar Kraft ging doch nicht davon aus, dass der 14-Jährige beim Raub den 13-Jährigen mit Schlägen gedroht hatte. Ausgeschieden wurde die angeklagte versuchte Nötigung. Demnach soll der Jugendliche den Opfern nach dem Raub mit Schlägen gedroht haben, sollten sie Anzeige bei der Polizei erstatten.

Über die vom Angeklagten bestrittene versuchte Nötigung wurde noch nicht entschieden, weil die Wiener Raubopfer nicht als Zeugen geladen wurden, um ihnen die Reise nach Vorarlberg zu ersparen. Der Beschuldigte verzichtete zum Raubvorwurf auf die Aussagen der Opfer in der Hauptverhandlung und war mit der gerichtlichen Verwertung ihrer Aussagen bei der Polizei einverstanden. Der Prozess fand in Vorarlberg statt, weil der jugendliche Angeklagte inzwischen wieder hier lebt.

Als Ringer sportlich aktiv

Der Flüchtling aus Tschetschenien wohnt in Bregenz bei seinem Onkel, der ihn zum Prozess begleitete. Der 14-Jährige besucht die Hauptschule und ist als Ringer sportlich aktiv. Verteidiger Gebhard Heinzle hofft daher, dass sein Mandant „die Kurve kratzt“ und nicht mehr kriminell sein wird. Was er getan hat, wäre im Alter von 13 noch als Lausbubenstreich strafrechtlich nicht zu ahnden gewesen, sagte der Anwalt, „aber mit 14 war es ein Raub“.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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