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Raser beleidigt: Schweizer Polizist vor Gericht freigesprochen

©YT/Screenshot
Das YouTube-Video, bei dem schweizer Polizisten bei der Verhaftung eines Rasers diesen zu Boden stießen und wüst beleidigten, schlug im vergangenen Jahr hohe Wellen. Nun muss sich einer der Beamten vor Gericht verantworten.
Video: Polizist beleidigt Raser bei Festnahme

Das Video, das der Motorrad-Raser mit seiner Helmkamera aufgenommen hatte, war im Juni 2015 im Internet aufgetaucht. Der Vorfall selbst ereignete sich bereits im September 2014.

Damals nahm die Schweizer Polizei einen 41-jährigen Mann fest, der mit seinem Motorrad mit weit überhöhter Geschwindigkeit vom Bodensee nach St. Gallen fuhr und sich dabei eine spektakuläre Verfolgungsjagd lieferte. Zudem hatte der Motorradfahrer kein gültiges Kennzeichen an seiner Maschine. Während der Verfolgungsjagd mit den Beamten brach der Raser etliche Verkehrsregeln. Nicht nur, dass er viel zu schnell war, er drängte zudem andere Verkehrsteilnehmer ab, überholte rechts und ignorierte die Halteaufforderungen der Polizei.

Helmkamera zeichnet Raserfahrt auf

Die von der Helmkamera aufgezeichnete, rasante Fahrt des Mannes wäre alleine schon spektakulär genug, noch wesentlich brisanter war allerdings, was bei seiner Verhaftung (im Video ab ca. 14:30) passierte. Nachdem der Raser an einer Kreuzung zu Fall kommt und wieder aufstehen will, stürzen sich zwei Polizisten auf ihn, stoßen ihn heftig zu Boden und beleidigen ihn wüst. “Du huere Sau!, “I chlopf dir de Grind uf!” und “I mach di kaputt!”, ruft einer der Beamten. Der Raser antwortet mit “Arschloch”.

Wie 20min.ch berichtet, musste sich einer der Polizisten am Donnerstag wegen Amtsmissbrauch nun vor Gericht verantworten. Der Staatsanwalt forderte demnach eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 170 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 800 Franken. Der Vorwurf lautete, dass sich der St. Galler Stadtpolizist bei der Verhaftung dem Motorradfahrer gegenüber ausfällig benommen habe.

Polizist: So eine Situation in 30 Jahren noch nicht erlebt

Wie der Beschuldigte vor dem Kreisgericht aussagte, habe einer der Beamten seine Waffe auf den Raser gerichtet, nachdem dieser gestoppt werden konnte. Der Mann habe darauf aber nicht reagiert, sondern sich weiter gegen die Festnahme gewehrt. Daraufhin habe ihn der Beamte mit seinem Körpergewicht zu Boden gestoßen. Beim folgenden Versuch, dem Raser Handschellen anzulegen, habe dieser sich weiter heftig gewehrt. In diesem Stressmoment habe der Polizist dann die Beleidigungen geäußert.

In den 30 Jahren seiner Polizeiarbeit habe er noch nie eine solche Situation erlebt. Schon während der Verfolgungsjagd hätten er und seine Kollegen sich gefragt, was der Raser “nur für einer sei, der so rast und sich und andere gefährdet.” Nach der Verhaftung habe der Mann sich aber wie verwandelt gezeigt und sich anständig verhalten.

Freispruch für Polizisten

Der Verteidiger beantragte Freispruch. Die Beleidigung müsse man im Zusammenhang mit den Vorfällen vor der Festnahme sehen. Nach der äußerst gefährlichen Verfolgungsjagd seien die Beamten mit einer absoluten Ausnahmesituation konfrontiert gewesen.

Das Kreisgericht St. Gallen folgte dieser Argumentation und erließ einen Freispruch. Auch der Richter meinte, dass man die Äußerungen des Polizisten im Kontext der Situation sehen müsse. Der Motorradfahrer war für seine Vergehen bereits im April verurteilt worden. Dem Raser wurden 46 grobe und 28 einfache Verletzungen der Verkehrsregeln vorgeworfen. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten mit zwei Jahren Probezeit verurteilt. Zudem musste er 1000 Franken Strafe zahlen und die Verfahrenskosten tragen.

(Red.)

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