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Raub bleibt Raub

Zwei Schweizer versuchten im Juli 2012, einen Taxler in Lustenau auszurauben.
Zwei Schweizer versuchten im Juli 2012, einen Taxler in Lustenau auszurauben. ©VMH/Symbolbild
Feldkirch. Am Landesgericht Feldkirch mussten sich am heutigen Freitag zwei junge Schweizer neuerlich mit einer unbedingten Haftstrafe abfinden. Der 18-Jährige und sein 19-jähriger Kumpel hatten im Juli 2012 versucht, einen Taxler in Lustenau auszurauben.
Nachlesen: Versuchter Raub in Lustenau

Im Sommer 2013 wurden die beiden wegen Raubes und Verleumdung zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt verurteilt. Die Sache ging bis zum obersten Gerichtshof. Dort bestätigte man das erstinstanzliche Urteil in Sachen Raub.

Zweiter Durchgang

Die oberste Instanz entschied allerdings, dass sich das Erstgericht die Sache mit der Verleumdung – einer der Täter hatte sich für seinen Zwillingsbruder ausgegeben – nochmals anschauen solle. Außerdem musste die Strafe neu festgesetzt werden. Die Verleumdung fiel nun weg – die beiden hatten ihren Namensschwindel rechtzeitig aufgedeckt. Für den Raubversuch gab es im zweiten Durchgang fünf Monate unbedingt plus zehn Monate auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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