23. August 2012 15:42; Akt.: 23.08.2012 16:48

Rechnungshof zerpflückt Dorotheum-Privatisierung

Der Rechnungshof hat die Privatisierung des Dorotheums im Jahr 2001 unter dem damaligen Finanzminister Grasser scharf kritisiert.

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Der Verkauf des Dorotheums sei “zu einem wirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkt” erfolgt, an dem das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit laut Jahresabschluss seinen Tiefpunkt erreicht hatte.

Dorotheum “verscherbelt”

Der Verkauf an “OneTwoSold”, hinter der der Kärntner Unternehmer Erwin Soravia und der Medienunternehmer Christoph Dichand (“Kronen”-Zeitung) stehen, war für den Staat kein gutes Geschäft: Der Verkaufserlös des Bundes lag mit 70,57 Mio. Euro “um rund 10 bis 20 Mio. Euro unter der Verkaufspreisempfehlung seitens der Investmentbank”, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht.

Der Rechnungshof kritisiert auch die Kosten des Verkaufsprozesses: Mit 3,03 Mio. Euro, davon 1,95 Mio. Euro für die begleitende Investmentbank, war die Dorotheum-Privatisierung – gemessen an anderen Privatisierungen der ÖIAG – “sehr kostenintensiv”, heißt es im Bericht. Durch einen von der ÖIAG gewährten Steuervorteil für den Käufer sei das Gesamtergebnis für den Bund auf 50,64 Millionen Euro gesunken, so der Rechnungshof. Vorstandsvorsitzender der ÖIAG rund um die Privatisierung war Ex-ÖVP Wirtschaftsminister Ditz.

Korruptionsvorwürfe 

Im Zuge der Korruptionsvorwürfe gegen Grasser bei der Buwog-Privatisierung tauchten auch Korruptionsvorwürfe bei der Dorotheums-Privatisierung im Jahr 2004 auf. Finanzminister Grasser hat alle Vorwürfe immer entschieden zurückgewiesen. Die Rechnungshofprüfung wurde auf Antrag der Grünen durchgeführt.

“Öffentliches Eigentum verschleudert”

Die ÖIAG wies die Kritik des Rechnungshofs zurück. Der Privatisierungsprozess sei “professionell” und “ordnungsgemäß” verlaufen und im Einklang mit den EU-Privatisierungsrichtlinien gestanden, heißt es in einer ÖIAG-Aussendung. Hingegen sieht die Grüne Abgeordnete Gabriela Moser eine “Verschleuderung von öffentlichem Eigentum auf Anordnung von Grassser und Schüssel” durch den RH-Bericht bestätigt. (APA)



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