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Regenschirm ins Auge gerammt: Anklage wegen Mordes verworfen

Das Urteil im Mordprozess fiel am Freitagnachmittag
Das Urteil im Mordprozess fiel am Freitagnachmittag ©APA (Sujet)
Am Freitagnachmittag wurde die Mordanklage gegen jenen 25-Jährigen, der im Mai seiner Ehefrau in Penzing die Spitze eines Regenschirms ins Auge rammte, einstimmig verworfen.
Mordversuch mit Regenschirm

Am Freitagnachmittag wurde der Afghane zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Regenschirm ins Auge gerammt: Drei Jahre Haft statt Mordanklage

Die 22-Jährige überlebte wie durch ein Wunder ohne gröberen Folgeschäden. Der Stich wurde derart wuchtig geführt, dass die Augenhöhle brach und die Spitze einen Hirnlappen beschädigte. Ansonsten blieb das Organ jedoch wie durch ein Wunder völlig in Ordnung, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter bei der Verhandlung betonte. Der Afghane muss der 22-Jährigen deshalb 8.140 Euro Schmerzengeld zahlen. Mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes gewertet. Erschwerende Gründe waren, dass es sich um ein Gewaltverbrechen gegen eine Angehörige handelte und dass eine Waffe verwendet wurde.

Das Paar hatte sich vor zwei Jahren über Facebook kennengelernt, ein halbes Jahr später wurde nach islamischem Recht geheiratet. Die 22-Jährige brachte eine fünfjährige Tochter in die Ehe, vor einem Jahr kam dann das erste gemeinsame Kind auf die Welt. Laut Polizeiprotokoll gab die junge Frau an, dass es kurz nach der Hochzeit zu regelmäßigen Wutausbrüchen des Mannes kam, bei denen er gegen sie und der Fünfjährigen handgreiflich wurde. Der 25-Jährige konsumierte aufgrund seiner aussichtslos scheinenden Arbeitslosigkeit regelmäßig Alkohol und Cannabis.

Mit Freunden Bier und Wodka getrunken, danach randaliert

Am 21. Mai kam der Afghane, nachdem er mit Freunden Bier und Wodka getrunken und einen Joint geraucht hatte, spätabends in die eheliche Wohnung und begann sofort zu randalieren. Er schmiss den Fernseher um, auf dem sich die Frau während des Kochens Musikvideos ansah. “Ich wollte sie provozieren”, meinte der 25-Jährige am Freitag vor Gericht. Als die Frau ihn anschrie und es erneut zum Streit kam, schmiss der Mann auch noch sein Handy an die Wand. Daraufhin flüchtete die 22-Jährige mit ihrer älteren Tochter aus der Wohnung.

“Ich bin hinterher, um mich zu entschuldigen”, meinte der Angeklagte. “Ich hab ihr gesagt, dass sie in die Wohnung zurückgehen sollte.” Dabei hatte er – weil es an diesem Tag geregnet hatte – einen Regenschirm bei sich. Im Stiegenhaus versetzte er der Frau zunächst eine Ohrfeige und rammte ihr dann die Spitze des Regenschirms in ihr rechtes Auge. “Au, mein Auge”, schrie die Frau laut auf. Der 25-Jährige trat die Flucht an.

Zehn Zentimeter lange Spitze drang beim Tränenkanal ein

Die zehn Zentimeter lange Spitze drang beim Tränenkanal neben den Augapfel zwei Zentimeter tief ein. Der Augapfel blieb dabei ebenso unbeschadet wie die Augenmuskulatur. Die Metallspitze durchsetzte jedoch die knöcherne Innenbegrenzung der Augenhöhle und einen fingernagelgroßen Bereich des Gehirns, führte Gutachter Reiter aus. Der 25-Jährige will von der lebensgefährlichen Verletzung der 22-Jährigen aufgrund seiner Berauschung nichts mitbekommen haben. Er habe mit der Schirmspitze lediglich Richtung Wohnung gedeutet. “Es war mir gar nicht bewusst, dass ich meine Frau verletzt habe”, sagte er der Vorsitzenden des Schwurgerichts, Eva Brandstetter. Zudem sei während des Vorfalls im Stiegenhaus gerade das automatische Licht ausgegangen.

Das Opfer hat am Freitag beim Prozess seine ursprünglichen Angaben, die es bei der Polizei gemacht hat, allerdings relativiert. Sie sei von ihrem Mann zuvor noch nie geschlagen worden, behauptete sie nun. Am 21. Mai sei es das erste Mal gewesen. “Er hat gesagt, ich soll in die Wohnung gehen und dann hab ich plötzlich was in meinem Auge gespürt.” Dass sie mehrmals “schlag nicht, schlag nicht” geschrien habe, wie ein Nachbar aussagte, würde nicht stimmen. Als der Gerichtspsychiater Peter Hofmann die Frau fragte, ob ihr Ehemann nach dem Konsum von Alkohol und Drogen verhaltensauffällig sei, meinte diese lächelnd: “Ja, er wird nett.”

Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel fragte daraufhin die 22-Jährige, ob sie die Beziehung mit dem 25-Jährigen denn weiterführen wolle. “Ich habe nicht die Absicht, mich zu trennen, aber derzeit möchte ich nicht mit ihm zusammenkommen.” Der Anwalt des Beschuldigten, Thomas Preclik, berichtete, dass die junge Frau den Afghanen im Gefängnis besuchen wollte, es ihr aber aufgrund ihrer bevorstehenden Zeugenaussage verweigert wurde. Sein Mandant nehme die Schuld für die Verletzung auf sich, aber einen Vorsatz zur Tötung habe er nicht gehabt. Er bekannte sich des Mordversuchs von Anfang an nicht schuldig.

(APA/Red.)

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