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RH-Kompetenzen: Parteien erörtern Entwurf

Für Beschluss ist Verfassungsmehrheit notwendig
Für Beschluss ist Verfassungsmehrheit notwendig ©APA (Pessenlehner)
Die Parlamentsparteien erörtern am Freitagnachmittag die Regierungsvorstellungen für eine Erweiterung der Gemeinde-Prüfkompetenzen des Rechnungshofs (RH). Im Vorfeld des Treffens zeigten sich die Verfassungssprecher von SPÖ und ÖVP optimistisch für eine baldige Einigung. Für den Beschluss ist eine Verfassungsmehrheit und damit die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei nötig.

Dieser soll dem RH die Prüfbefugnis für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern bescheren. Offen ist nach wie vor die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Beschränkung der Kontrolle von Gemeindeverbänden. Derzeit dürfen Gemeinde-Zusammenschlüsse, etwa im Bereich Altersheime, Schulen, Standesämter oder Abwasseranlagen, unabhängig von der Gemeindegröße vom Rechnungshof geprüft werden.

Im rot-schwarzen Entwurf ist diese Bestimmung ebenfalls mit einer 10.000-Einwohner-Grenze versehen. SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann bekräftigte aber am Freitag gegenüber der APA, dass man von dieser Bestimmung wieder abrücken werde. Sein ÖVP-Gegenüber Wilhelm Molterer räumte ebenfalls ein, dies sei “eine der Fragen, die wir zu klären haben”, wobei die Volkspartei hier “gesprächsbereit” für eine Lösung sei.

Weniger Erfolg hat wohl die Oppositions-Forderung nach einer Budget- statt einer Einwohnergrenze. Dies hatte sich ursprünglich auch RH-Präsident Josef Moser gewünscht. Dies war offenbar eine Frage in den Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP, die sich darauf allerdings nicht einigen konnten.

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