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Russland muss Tschetschenen entschädigen

Russland muss nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte den Angehörigen verschwundener Tschetschenen insgesamt mehr als eine Million Euro Entschädigung zahlen.


Kläger sind mehr als 40 Familienangehörige von Männern, die zwischen 2001 und 2006 während des Tschetschenienkrieges verschwanden, nachdem sie in ihren Wohnhäusern von russischen Militärs festgenommen worden waren. Erfolgreich war am Donnerstag in Straßburg auch die Mutter eines 2009 unter ähnlichen Umständen verschwundenen 29-jährigen Mannes. Die Richter sprachen ihr 60.000 Euro Entschädigung zu.

Justizklagen, um das Schicksal der Verschwundenen aufzuklären, blieben jahrelang ohne Ergebnis. Russland habe gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung verstoßen, weil die Familien in Angst und Sorge über das Schicksal ihrer Angehörigen gelassen wurden, befanden die Richter.

Russland wird in Straßburg immer wieder wegen brutaler Übergriffe von Militärs gegen Zivilisten im zweiten Tschetschenienkrieg (1999-2009) verurteilt. Das Ministerkomitee des Europarates kontrolliert, ob die Gelder auch tatsächlich ausbezahlt werden. Die Zahlungsmoral der Russen ist im Kreis der 47 Europaratsländer recht gut.

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