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Salzburg will sich gegen "Sonnensteuer" wehren

Laut der neuen Sonnensteuer ist selbsterzeugter Solarstrom abgabepflichtig. Salzburg will sich wehren.
Laut der neuen Sonnensteuer ist selbsterzeugter Solarstrom abgabepflichtig. Salzburg will sich wehren. ©Bilderbox/Symbolbild
Das Land Salzburg will sich gegen den Erlass des Bundes wehren, wonach selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom versteuert werden muss. Eine Initiative wurde gestartet.

Energie-Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) wird am 7. April bei einer Tagung der Landesenergiereferenten in Wien einen geschlossenen Vorstoß der Länder gegen diese Maßnahme anregen, wie er am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte.

Selbsterzeugter Strom soll versteuert werden

Anlass ist aktueller Erlass des Finanzministeriums, der sich auf die Elektrizitätsabgabe aus dem Jahr 1996 bezieht, wonach alle Besitzer von Solarstromanlagen ab einem Eigenverbrauch von 5.000 Kilowattstunden (kWh) im Grunde nach steuerpflichtig sind. Konkret sind laut aktuellem Erlass ab dieser Menge 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu bezahlen.

“Diese Vorgehensweise kann man niemandem erklären. Diese neue Sonnensteuer bringt uns im Ausbau der erneuerbaren Energieträger keinen Schritt vorwärts. Im Gegenteil, sie schreckt ab und ist mit den Klimazielen in keiner Weise in Einklang zu bringen”, so Schwaiger. Deshalb werde das Land Salzburg bei der Tagung dafür eintreten, dass sich alle Bundesländer gegen die Abgabe aussprechen.

Neue Anlagen ab dem 28. Februar betroffen

“Mein Anliegen ist es, dass der Eigenverbrauch von selber erzeugter Energie aus Ökostromanlagen generell für die Zukunft von einer Energieabgabe befreit wird”, erläutert Schwaiger weiter.

Betroffen sind Anlagen, die nach dem 28. Februar erstmalig in Betrieb genommen wurden und der Kaufvertragsabschluss ebenfalls nach dem 28. Februar erfolgt. Besteuert wird der Eigenverbrauch aus folgenden Anlagetypen: Überschusseinspeiser (=Solarstromertrag, der nicht selber verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist) oder auch Anlagen im Inselbetrieb (= es kommt zu keiner Einspeisung ins Stromnetz). Die Abgabe muss ab einer Stromproduktion von 5.000 kWh entrichtet werden.

(S24/APA)

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