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Schadenersatz-Ansprüche im Fall Bakary J. sollen geklärt werden

Am Wiener Landesgericht für Zivilstrafsachen wird derzeit über Schadenersatzansprüche beraten.
Am Wiener Landesgericht für Zivilstrafsachen wird derzeit über Schadenersatzansprüche beraten. ©APA (Sujet)
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat am Dienstag einen medizinischen Sachverständigen bestellt. Von ihm wird abhängen, ob der damalige Asylwerber Bakary J., der 2006 von vier Wega-Polizisten gefoltert wurde, eine finanzielle Wiedergutmachung erhält.
Anwalt will Entschädigung einklagen
Entlassung der Polizisten
Erst spätes Bedauern

Der Schadenersatz soll über die 110.000 Euro hinausgehen, die ihm die Finanzprokuratur zugestanden hat. Bakary J., ein gebürtiger Gambier, wurde nach einem gescheiterten Abschiebe-Versuch von Polizeibeamten in eine mittlerweile abgerissene Lagerhalle in Wien-Brigittenau gebracht und dort malträtiert.

Im Zuge einer Amtshaftungsklage hatte er einen Schadenersatz von zusätzlichen 384.000 Euro geltend gemacht. Außerdem begehrt er eine monatliche Rente von 1.000 Euro brutto.

Fall Bakary J.: Schadenersatz gefordert

Ob diese Forderungen zurecht bestehen, muss Norbert Loimer, praktischer Arzt und Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, klären. Er wurde jetzt bei einer ersten Tagsatzung im ZRS zum Gutachter bestimmt.

Loimer soll den mittlerweile 41-jährigen Kläger, der inzwischen einen regulären Aufenthaltstitel besitzt, auf seinen aktuellen körperlichen und psychischen Zustand untersuchen und feststellen, ob infolge der erlittenen Misshandlungen Dauerfolgen und eine allfällige berufliche Beeinträchtigung gegeben sind. Das Verfahren wurde bis zum Vorliegen der Expertise auf unbestimmte Zeit vertagt.

Asylwerber Bakary J. 2006 gefoltert

Die Polizeibeamten waren im April 2006 vom Straflandesgericht wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, wobei die verhängten Strafen – dreimal acht Monate, einmal sechs Monate – auf Bewährung ausgesprochen wurden und damit äußerst mild ausfielen.

Die drei unmittelbaren Täter wurden erst im April 2012 aus dem Polizeidienst entlassen, der vierte, der “Aufpasserdienste” versehen hatte, ist nach wie vor bei der Polizei tätig.

(APA/Red)

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