Bei überbuchten Flügen sind in Österreich die Rechte von Flugreisenden durch eine EU-Verordnung geregelt. Diese greift, wenn Reisende von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen oder mit einer europäischen Airline in ein EU-Land reisen.
Suche nach Freiwilligen
Wenn eine Fluggesellschaft absehen kann, dass sie nicht alle Kunden befördern kann, muss sie zunächst nach Freiwilligen suchen, die vom Flug zurücktreten. Airlines bieten dafür in der Regel attraktive Gegenleistungen, Fluggäste können aber auch selbst über diese verhandeln. Findet die Fluggesellschaft dennoch nicht genügend Freiwillige, kann sie sich entscheiden, bestimmte Reisende nicht zu befördern.
Das bekommen spontan Dagebliebene:
Diese haben dann nicht nur Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug, sondern auch auf eine Schadenersatzpauschale, je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Außerdem müssen die Fluggesellschaften den Reisenden bei langen Wartezeiten Erfrischungen, Mahlzeiten und Kommunikationsmöglichkeiten bieten sowie gegebenenfalls für Übernachtungen aufkommen. Diese Rechte gelten aber nur für Kunden, die rechtzeitig und mit gültigem Ticket am Schalter sind.
(APA/AFP/red)