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Schlepper-Prozess in NÖ: Staatsanwältin für Enthaftung aller Angeklagten

Schlepper-Prozess - Staatsanwältin für Enthaftung aller Angeklagten
Schlepper-Prozess - Staatsanwältin für Enthaftung aller Angeklagten ©APA
Nach vier, vollendeten Prozesstagen ist der Schlepper-Prozess gegen u.a. Asyl-Aktivisten am Landesgericht Wiener Neustadt beinahe schon wieder – vorübergehend – vorbei. Die Staatsanwältin fordet die Enthaftung aller Angeklagten.
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Prozess startet in NÖ
Bilder aus dem Gericht

Der Wiener Neustädter Schlepper-Prozess gegen acht Angeklagte, darunter ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge, hat am Donnerstag mit einem Knalleffekt begonnen: Nach nur fünf Minuten beantragte Staatsanwältin Gunda Ebhart die Enthaftung aller Beschuldigten.

Enthaftungen im Schlepper-Prozess?

Sie hatten sich seit Juli 2013 in U-Haft befunden, zwei davon wurden zwischenzeitlich entlassen: Sie sehe sich “aus Gründen der Verhältnismäßigkeit” zu diesem Schritt veranlasst, begründete die Staatsanwältin den Antrag. Richterin Petra Harbich hatte am Vortag nach dem für heute geplanten Abschluss der Beschuldigtenvernehmungen eine Vertagung des Verfahrens in den Raum gestellt bzw. angekündigt. Sie sprach von “Faktenidentitäten und -überschneidungen” und ließ anklingen, dass der Akt nochmals überarbeitet werden sollte.

Unterbrechung im Schlepper-Prozess

Nach dem Antrag der Staatsanwältin wurde die Verhandlung zur Entlassung der Angeklagten aus der U-Haft kurz unterbrochen. Zur Fortsetzung um 10.00 Uhr sollten die Beschuldigten auf freiem Fuß wiederkehren. Clemens Lahner aus der Anwaltsriege der Männer aus Pakistan, Indien und Afghanistan wertete den Schritt gegenüber der APA als “taktischen Rückzug der Staatsanwaltschaft”. Die Verteidiger hätten heute nach der Beschuldigtenbefragung Enthaftungsanträge stellen wollen.

Das Verfahren hatte am 17. März begonnen und sollte nach dem ursprünglichen Plan nach 14 Verhandlungstagen am 6. Mai mit einem Urteil enden. Gestern allerdings kündigte die Richterin eine Vertagung an.

Staatsanwalt: Vertagung nicht nachvollziehbar

Eine Enthaftung der Angeklagten war aus Sicht der Staatsanwaltschaft “geboten”, weil das Gericht die Vertagung des Verfahrens auf unbestimmte Zeit angekündigt habe, “um Fakten zu prüfen”. Im Hinblick darauf, dass über vier Monate Zeit für die Vorbereitung der Hauptverhandlung gewesen seien, sehe die Anklagebehörde “keinen nachvollziehbaren Grund” für eine Vertagung, so Sprecher Erich Habitzl.

Unter diesen Umständen sei den bereits acht Monate lang in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten eine Fortsetzung der U-Haft nicht zuzumuten, erläuterte Habitzl in seiner Stellungnahme gegenüber der APA. Er betonte aber auch, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft der dringende Tatverdacht gegen die der Schlepperei Angeklagten weiter gegeben sei.

(APA)

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