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Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt: Teilgeständnisse am zweiten Tag

Angeklagte beim Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt.
Angeklagte beim Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt. ©APA
Am Mittwoch ist der Prozess gegen acht Asylwerber, darunter auch ehemalige Votivkirchen-, bzw. Servitenklosterflüchtlinge, in Wiener Neustadt fortgesetzt worden. Den Männern wird Schlepperei vorgeworfen. Während sich einige geständig zeigten, streitet der Viertangeklagte alles ab.
"Justizskandal ersten Ranges"
Rückblick: 1. Prozess-Tag
Bilder aus dem Gerichtsaal

Am Vormittag stand die Einvernahme des Sechstbeschuldigten am Programm. Den Männern aus Pakistan, Afghanistan und Indien wird vorgeworfen, im Rahmen einer international verzweigten kriminellen Vereinigung an der Schlepperei von Asiaten beteiligt gewesen zu sein. Als die “kleinsten Fische” (so ein Verteidiger) sollen sie Geschleppten Nächtigungsmöglichkeiten in karitativen Einrichtungen geboten bzw. Mitfahrgelegenheiten bei der Schleusung durch Österreich in andere EU-Zielländer verschafft haben.

Befragung der Angeklagten schwierig

Die Befragung des Sechstangeklagten, ein pakistanischer Staatsbürger, der sich selbst mit erst 17 Jahren über die Balkan-Route nach Österreich hatte schleppen lassen, gestaltete sich zäh. Dem 19-Jährigen, der sich für den Prozess extra einen dunkelblauen Anzug gekauft hatte, musste man seine Antworten buchstäblich aus der Nase ziehen.

“Haben Sie selbst geschleppt?” fragte Richterin Petra Harbich. Antwort: “Zwei bis drei Mal innerhalb von zwei Monaten habe ich ein paar Leute von der Philadelphia-Brücke (dort kamen die aus Ungarn illegal eingeschleusten Asiaten am Bahnhof an, Anm.) abgeholt und sie zum Praterstern gebracht. Ich habe dafür jeweils 15 Euro bekommen. Ich habe das gemacht, weil ich Geld für Zigaretten und Taschengeld brauchte.” Sonst sagte er zu den einzelnen Anklagefakten meistens: “Ich weiß nicht, ich hab’ damit nichts zu tun.”

Schlepperei-Prozess in Wiener Neustadt zieht sich

Der Prozess ist bis 6. Mai anberaumt. Ob es dann tatsächlich ein Urteil geben wird, wurde von der Richterin am Mittwoch allerdings in Zweifel gezogen. Angesichts der langwierigen Einvernahme des Angeklagten gleich durch zwei Dolmetscher (einerseits in der Nationalsprache, andererseits des Dialektes, der in der Heimat des Pakistani gesprochen wird), entfuhr es der Richterin: “Also, wenn wir so weiter machen, können wir den Verhandlungsplan und den Urteilstermin gleich vergessen.”

Viertangeklagter bekennt sich “nicht schuldig”

Am Mittwochnachmittag ist am Landesgericht Wiener Neustadt – plangemäß – der Viertangeklagte einvernommen worden. Der 38-jährige pakistanische Staatsbürger war der einzige Beschuldigte, der sich in dem Schlepper-Prozess zum Auftakt am Montag “nicht schuldig” bekannt hatte. Seine Mitangeklagten hatten dagegen Teilgeständnisse eingeräumt.

Durch seine nicht geständige Verantwortung ging die Einvernahme auch um einiges zügiger vor sich als jene seines jungen mitangeklagten Landsmannes am Vormittag. Gleich zu Beginn der Befragung des 38-Jährigen gab es Verwirrung um seinen Namen. Der in der Anklageschrift genannte Nachname ist eigentlich sein Vorname. Der Fehler gründete sich darauf, dass der Beschuldigte – der übrigens zu Fuß von Griechenland nach Österreich gekommen sein will – vor den heimischen Behörden seine Namen sozusagen “verkehrt” angegeben hatte.

Der Prozess wird am Donnerstag mit der Einvernahme weiterer Angeklagter fortgesetzt. (APA)

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