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Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt: Vierter Tag - Vertagung

Beim Prozess in Wiener Neustadt
Beim Prozess in Wiener Neustadt ©APA (Sujet)
Nach der zweiten Verhandlungswoche ist der Schlepper-Prozess gegen u.a. Asyl-Aktivisten am Landesgericht Wiener Neustadt beinahe schon wieder - vorübergehend - vorbei. Das Verfahren steht vor der Vertagung.
Beim Schlepper-Prozess
Dritter Prozess-Tag
Zweiter Prozess-Tag
Prozessbeginn in Wr. Neustadt

Richterin Petra Harbich kündigte am Mittwoch an, dass sie das Verfahren nach den letzten Beschuldigtenvernehmungen am Donnerstag auf unbestimmte Zeit vertagen werde.

Vertagung des Prozesses

Begründung: Faktenidentitäten in der Anklageschrift, Faktenüberschneidungen bei den polizeilichen Ermittlungen. “Der Fall müsste eigentlich an den Untersuchungsrichter zurückgeleitet werden. Aber das sieht die neue Strafprozessordnung nicht mehr vor. Aber so wie derzeit die Faktenlage ist, kann ich die Hauptverhandlung nicht so durchführen, wie ich es geplant hatte”, erklärte die Richterin.

In dem seit vergangener Woche laufenden Verfahren gegen acht Männer aus Pakistan, Afghanistan und Indien war am Mittwochvormittag der Erstbeschuldigte am Wort.

Angeklagter bat um Verzeihung

Der 38-jährige Pakistaner bat zwar das Gericht “um Verzeihung”: “Ich habe Fehler gemacht, ich habe Pakistani geholfen, ich habe ihnen gezeigt, wo der Weg ist oder in welchen Zug sie einsteigen müssen. Aber alles ohne irgendeine Gegenleistung”, beteuerte er. Dass er laut Anklage bei 39 Schleppungen von Landsmännern dabei gewesen sein soll, wies er aber dezidiert von sich.

Am Nachmittag stand eine weitere Beschuldigteneinvernahme am Programm.

Enthaftungsanträge für U-Häftlinge

Die Richterin legte den Verteidigern übrigens nahe, für die sechs noch in U-Haft sitzenden Angeklagten Enthaftungsanträge zu stellen. Zwei Beschuldigte sind ja bereits auf freiem Fuß (einer davon auf Geheiß des Oberlandesgerichtes Wien), da man das “Bemühen einer sozialen Integration” sowie die Zusagen finanzieller Zuwendungen konstatiert hatte.

Dem ursprünglichen Plan nach hätte es am 6. Mai zu einem Urteil kommen sollen. Seit dem 17. März drücken wegen des Vorwurfs der Schlepperei acht Beschuldigte – einige davon ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge – die Anklagebank: Sie sollen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bei der illegalen Ein- und Weiterschleppung von Asiaten mitgeholfen haben.

Letzte Angeklagtenbefragung in Wiener Neustadt

Am Nachmittag wurde ein 29-jähriger Inder aus der U-Haft zur Beschuldigtenbefragung in den Gerichtssaal gebracht. Der Mann, der für seine eigene Schleusung nach Österreich vor einigen Jahren 10.000 Euro hingeblättert hatte, wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe pauschal von sich.

Am Donnerstag wird der letzte Mitangeklagte, der die Zelle der Schlepperorganisation hierzulande geleitet haben soll, einvernommen. Dann geht der Prozess in eine Zwangspause.

Schlepperei-Prozess: Ungereimtheiten

Die Richterin ließ anklingen, dass der Akt nochmals überarbeitet werden sollte. Sie sprach von “Faktenidentitäten und -überschneidungen”. Das heißt, es liegt der Verdacht nahe, dass einige Straftaten gleich mehrmals angeklagt wurden. Auch bei den Übersetzungen der polizeilichen Telefonüberwachungen soll es Ungereimtheiten geben.

Inder bekam Flasche Wodka

Der angeklagte Inder gab nur das zu, was ihm eindeutig nachgewiesen werden konnte. Nämlich, dass er gemeinsam mit einem anderen Mitangeklagten am Bahnhof Wien-Meidling mit elf aus Ungarn eingeschleusten Pakistani aufgegriffen worden war. Diese Leute hätte man bei einer Party in einem Park in Budapest kennengelernt, mehr könne er dazu nicht sagen.

Zwei Leute will der 29-Jährige mit einer Mitfahrgelegenheit nach München geschickt haben. “Aber das war nur ein Hilfsdienst, dafür habe ich eine Flasche Wodka bekommen”, ließ der Angeklagte über den Dolmetscher ausrichten. Die zehn Schleppungshandlungen, die ihm vorgeworfen werden, bestritt er dagegen.

(apa/red)

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