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Schlepperprozess in Eisenstadt endete mit zwei teilbedingten Haftstrafe

Schlepper-Prozess im Burgenland.
Schlepper-Prozess im Burgenland. ©APA
Am Mittwoch, dem 2. Prozesstag, wurden ein 50-jähriger Österreicher mit türkischen Wurzeln und eine 61-Jährige ohne Staatsangehörigkeit zu je zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Vor Gericht bestritten beide zunächst die Vorwürfe der Anklage: Der Mann soll Migranten nach deren illegaler Einreise nach Österreich in Empfang genommen haben und ihnen bei der Weiterreise behilflich gewesen sein. Die Frau soll in 29 Fällen als Quartiergeberin für Gruppen von mehreren Personen fungiert haben.

Sie wurde in neun der Fakten freigesprochen, in den anderen fällte der Schöffensenat einen Schuldspruch.

Vorwurf der Schlepperei

“Warum hat er fünf Simkarten und drei Handys mitgehabt?” wollte die Vorsitzende Karin Lückl von dem 50-Jährigen wissen. Er habe zwei Mobiltelefone bei sich gehabt, “eines war für die Türkei, für die Familie und eines für mich”, übersetzte die Dolmetscherin.

“Die Leute, die nach Österreich reisen, haben schon eine Adresse in der Hand und wissen, wo sie hin müssen”, schilderte der Beschuldigte. Sie seien dann entweder in ein Lokal in Wien oder zur Mitangeklagten gegangen.

“Ich kann mich nicht erinnern”

Mit der vielfach gegebenen Antwort, er könne sich nicht erinnern, stellte er die Richterin auf eine Geduldsprobe. Es sei durchaus nachvollziehbar, dass er sich im Hinblick auf mehrerer Tumoroperationen, denen er sich habe unterziehen müssen, an einzelne ihm vorgehaltene Telefongespräche nicht mehr erinnern könne.

Nicht nachvollziehbar sei hingegen, dass er sich “an diese Geschäftsbeziehung” zur Mitangeklagten nicht erinnern könne, so Lückl. Er habe zwar Telefongespräche geführt, aber mit Schlepperei “nie etwas zu tun gehabt”, meinte der 50-Jährige.

Seine Aussage, dass die Frau “pro Tag 100 bis 120 Euro” bekommen habe, damit die Leute bei ihr schlafen könnten, bestritt diese in ihrer Befragung vehement. Die 61-Jährige erzählte, dass sie sich lediglich einige Male um Menschen gekümmert hätte, die sie um Hilfe gebeten hätten. Zwei der mittlerweile verurteilten anderen Angeklagten hätten diese zu ihr gebracht.

29 Reisepässe sichergestellt

Angesprochen auf eine Vielzahl von Geldüberweisungen via Western Union an sie, sagte die Beschuldigte, sie habe ein paar Mal ihre Adresse hergegeben, damit Verwandte ihren Angehörigen Geld schicken könnten. Auch 1.000 Euro, die ihr der Bruder eines Migranten überwiesen habe, seien nicht für sie, sondern für den Bruder gewesen.

“Bei ihr sind 29 Reisepässe sichergestellt worden bei einer Hausdurchsuchung. Wie ist sie zu denen gekommen?” wollte die Richterin wissen. Die habe einer der anderen Beschuldigten in einem Sackerl mitgebracht und bei ihr vergessen, lautete die Erklärung.

Urteile nicht rechtskräftig

Beide Verurteilten müssen ihre unbedingten Strafanteile von sieben bzw. acht Monaten voraussichtlich nicht antreten, da sie bereits jeweils rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft verbracht hatten und der Schöffensenat gemäß Paragraf 265 der Strafprozessordnung beschloss, sofort die bedingte Entlassung auszusprechen. Diese tritt in Kraft, falls die Urteile rechtskräftig werden sollten.

Im Fall der 61-jährigen erbat ihr Verteidiger Bedenkzeit, beim 50-Jährigen gab der Ankläger keine Erklärung ab.

(APA)

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