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Schlosser überfiel mit Haarbürste und Zettel zwei Postämter: Prozess in Wien

Eine Haarbürste diente einem Schlosser aus Wien als Waffe bei Postamt-Überfällen
Eine Haarbürste diente einem Schlosser aus Wien als Waffe bei Postamt-Überfällen ©BirgitH / pixelio.de (Sujet)
Ein 47-jähriger Mann musste sich am Freitag am Wiener Straflandesgericht dafür verantworten, dass er zwei Post-Filialen in Wien überfallen haben soll. Skurril war, wie er dabei vorging: Seine Bewaffnung war eine abgebrochene Haarbürste und seine Forderungen hatte er mit zahlreichen Rechtschreibfehlern auf einem Zettel notiert, den er bei den Coups vorlegte.

Der gelernte Schlosser, der in Wien vor dem Kadi stand, hatte im vergangenen Herbst infolge regelmäßiger Alkoholisierung am Arbeitsplatz seinen Job verloren. Zehn bis zwölf Bier habe er täglich während der Arbeit getrunken, verriet er Richter Peter Liebetreu beun Prozess am Freitag.

Schulden trieben zu den Taten

Nach dem Jobverlust lernte der Handwerker dann eine Frau kennen, die ihn seine letzten finanziellen Reserven kostete. “Die war a Wahnsinn. Ich bin praktisch vor dem Nichts gestanden wegen ihr”, erzählte der Angeklagte. Obendrein habe ihm die Dame “den letzten Rum aus der Wohnung gestohlen.”

Als der 47-Jährige seine Schulden bei diversen Würstel-Ständen und auch seine Wohnung nicht mehr bezahlen konnte, fabrizierte er zu Hause einen Zettel, auf dem unter anderem “Das ist ein Überfall!” stand.

Postamt-Überfall: “Mach keinen Plötzin”

Das Schreiben legte er am 15. November 2012 in einem Postamt in Mariahilf vor, wobei sich die Angestellte schwertat, das Ansinnen des Täters zu durchschauen. Die handschriftliche Notiz strotzte nämlich vor Rechtschreibfehlern. So warnte der Räuber auf seinem Zettel, die Angestellte möge keinen “Plötzin (gemeint: Blödsinn, Anm.) machen”.

Da der Räuber seine abgebrochene Haarbürste in seiner rechten Manteltasche umklammerte, ging die Angestellte davon aus, dass es sich dabei um eine Schusswaffe handeln könnte. Sie übergab ihm 2.000 Euro.

Räuber zeigte vor Tat Ausweis her

Wenige Wochen später war der 47-jährige neuerlich mittellos. Am 21. Dezember suchte er daher nach der bewährten Methode ein weiteres Postamt auf, wobei er sich brav in die Reihe vor dem Kassapult einordnete und seinen Reisepass aufs Pult legte, als er an der Reihe war. Scheinheilig fragte er, ob eine Postanweisung für ihn vorliege.

Die Angestellte las den Namen des Mannes aus dem Pass ab, tippte diesen in den Computer ein und vereinte seine Frage. Daraufhin präsentierte er ihr wieder einen “Überfall”-Zettel, was der Richter nun mir der Bemerkung “Das ist fast dümmer als die Polizei erlaubt” quittierte.

Urteil beim Prozess in Wien: Drei Jahre Haft

Mit 815 Euro verließ der Räuber das Postamt. Die Fahndung nach ihm fiel nicht schwer, da die Polizei den Namen des Gesuchten kannte. Als dieser am folgenden Tag festgenommen wurde, hatte er bis auf 81,85 Euro das gesamte Geld bereits ausgegeben.

Der Angeklagte wurde im Straflandesgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Dem Verteidiger war die Strafe zu hoch, er meldete Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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