Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für einen bewaffneten Raubüberfall grundsätzlich einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren vor. Der Strafrahmen erhöht sich gemäß Paragraf 143 StGB auf bis zu 20 Jahre, falls die Gewaltanwendung eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zur Folge hat – was bei dem Coup in Wien-Meidling gegeben sein könnte. Kommt bei dem Überfall ein Mensch ums Leben, kann gegen den Täter auch mit lebenslang vorgegangen werden.
Versuchter Mord bei Bankraub in Meidling?
Falls die Fahndung nach dem Schützen erfolgreich verläuft, ist es wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur Ermittlungen wegen schweren Raubes, sondern zusätzlich in Richtung versuchten Mord (Paragraf 15, 75 StGB) aufnimmt. Mit einem Schuss in den Bauch, den der 33 Jahre alte Wachmann davongetragen hat, ist üblicherweise Lebensgefahr verbunden.
Damit wäre es jedenfalls legitim, im Fall eines Prozesses die Geschworenen entscheiden zu lassen, ob der Bankräuber zum Zeitpunkt der Schussabgabe das Ableben des Security-Manns für ernstlich möglich hielt bzw. halten musste oder sogar bewusst in Kauf genommen hat. Auf versuchten Mord stehen zehn bis 20 Jahre oder lebenslang.
(apa/red)