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Schweizer Mehrwertsteuerreform trifft 3.000 Austro-Betriebe

Neue Mehrwertsteuerregeln in der Schweiz sorgen für Unmut
Neue Mehrwertsteuerregeln in der Schweiz sorgen für Unmut ©APA (AFP)
Die Schweiz ändert ab Jänner ihr Mehrwertsteuergesetz. Damit fallen auch bisherige Mehrwertsteuerbefreiungen auf Lieferungen und Leistungen für ausländische Lieferanten.

Laut ORF-ZiB sind aus Österreich davon rund 3.000 Betriebe betroffen. In der Wirtschaftskammer, vor allem bei Firmen im benachbarten Vorarlberg, ist der Unmut groß.

Der Vorwurf etwa der Vorarlberger Tischlerinnung an die Eidgenossen: Man versuche, ausländische Handwerksbetriebsbetriebe vom Schweizer Markt fernzuhalten. Wer weniger als 100.000 Franken Umsatz in der Schweiz erzielte, musste keine Mehrwertsteuer erbringen. Diese Regelung fällt mit Jänner.

Steuerbegünstigungen entfallen

Mit einer Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes entfallen Steuerbegünstigungen, auch weitere bürokratische Hürden gingen ins Geld, hieß es in dem ORF-Beitrag am Samstag. Genannt wurde ein Vorarlberger Tischler, der – weil er mehr als 100.000 Franken Umsatz erziele – 7,7 Prozent Mehrwertsteuer (MWSt) berappen müsse. Außerdem falle eine umsatzabhängige Kaution an, und es sei ein Steueranwalt zu beauftragen.

Nicht nur Umsatz in der Schweiz maßgebend

In einer Information des Wirtschaftsprüferunternehmens PwC auf seiner Schweizer Homepage hieß es im Vorfeld der Gesetzesänderung (Mehrwertsteuerregistrierungspflicht) per 1. Jänner 2018 im Detail dazu unlängst erläuternd: “Für die Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens, das in der Schweiz Lieferungen ausführt oder Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher erbringt, ist nicht mehr nur der Umsatz in der Schweiz, sondern der weltweite Umsatz maßgebend. Erzielt ein Unternehmen mit solchen Leistungen in der Schweiz weniger als 100.000 Franken, aber weltweit mindestens 100.000 Euro Umsatz, wird es neu ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz MWStg-pflichtig. Sendungen mit geringem Wert sind bei der Einfuhr weiterhin steuerfrei. Allerdings werden unter dem neuen MWSTG (Online-)Händler, die mit derartigen Lieferungen in der Schweiz einen Jahresumsatz von über 100.000 Franken (umgerechnet 85.440 Euro) erzielen, MWSt-pflichtig. Das heißt, sie müssen diese Lieferungen mit Schweizer MWSt fakturieren”, hieß es in den Erläuterungen der Wirtschaftsprüfexperten.

Ein österreichisches Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Franken muss sich daher zukünftig bei Ausführung der ersten steuerpflichtigen Lieferung in der Schweiz registrieren lassen, schrieb auch KPMG seinen Klienten.

(APA)

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