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Schwerpunktkontrollen: Aktion scharf gegen Hundebesitzer in Wien

In den kommenden zwei Wochen werden Hundehalter in Wien verstärkt kontrolliert.
In den kommenden zwei Wochen werden Hundehalter in Wien verstärkt kontrolliert. ©dpa
In Wien führt die Polizei in Zusammenarbeit mit der MA 60 (Veterinärdienste der Stadt Wien) mehrmals im Jahr Schwerpunktkontrollen in Sachen Hundehaltung durch. Am Mittwoch hat die zweiwöchige Aktion scharf gestartet, bei der Hundehalter "verstärkt an ihre Verpflichtungen erinnert werden" sollen.
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Übersicht: Listenhunde

Ich freue mich, dass sich der Großteil der HundehalterInnen an die gesetzlichen Regelungen hält – dafür bedanke ich mich an dieser Stelle. Mir ist das friedliche Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt ein zentrales Anliegen und dieses Miteinander funktioniert eben nur, wenn sich alle an die Spielregeln halten”, so Tierschutzstadträtin Ulli Sima in einer Aussendung.

Leinen, Chips und Listenhunde werden kontrolliert

Bei den Überprüfungen in den kommenden beiden Wochen steht die Einhaltung der Leinen- bzw. Beißkorbpflicht im Mittelpunkt, aber auch das Chippen wird kontrolliert. Seit 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein. Außerdem wird nachgeprüft, ob die Halter von Listenhunden ihre Pflichten befolgen. Bislang haben 4.201 Personen, die Listenhunde führen die Prüfung zum Hundeführschein positiv absolviert, die Abwicklung läuft laut Angaben der zuständigen Statdträtin “absolut problemlos”. Die Regelungen zum verpflichtenden Hundeführschein kontrolliert die Polizei das ganze Jahr über streng, es werden kaum noch Listen-HundehalterInnen ohne Schein erwischt.
Die Bilanz des verpflichtenden Hundeführscheins sei zudem eine äußerst positive: Die Bisse durch Listenhunde sind im Vergleichszeitraum von drei Jahren um ganze 63 % zurückgegangen, wie eine externe Evaluierung durch die Veterinärmedizinische Universität zu Jahresbeginn belegt hat.

Leinen- oder Beißkorbpflicht in Wien

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten – das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen – einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo “üblicherweise” viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

36 Euro Strafe, wenn Hundekot nicht weggeräumt wird

Der Großteil der Hundebesitzer halte sich an die Spielregeln, trotzdem wird von den Waste Watchern kontrolliert, ob Hundekot weggeräumt wird. 36 Euro Strafe werden fällig, auch eine Anzeige ist möglich. “Wir haben das Angebot an die HundebesitzerInnen enorm ausgebaut, es gibt mittlerweile über 3.000 Sackerlautomaten in der ganzen Stadt”, betont Ulli Sima.Im Herbst wird ein kostenloser Kurs für den Wiener Hundeführschein angeboten. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

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