AA

Sechs Jahre Gefängnis für Oscar Pistorius

Tag der Entscheidung für Pistorius
Tag der Entscheidung für Pistorius
Der südafrikanische Ex-Sprinter Oscar Pistorius ist wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Damit blieb Richterin Thokozile Masipa am Mittwoch deutlich unter den von der Anklage geforderten 15 Jahren Haft. Der 29-jährige Pistorius, der das Model Reeva Steenkamp im Februar 2013 durch eine Toilettentür erschossen hatte, geht nicht in Berufung.

Der unterschenkelamputierte Sportler beteuerte während des gesamten Verfahrens, er habe seine Freundin damals für einen Einbrecher in seinem Haus gehalten und in Panik gehandelt. Die Richterin machte mehrere mildernde Faktoren für ihre Entscheidung geltend. Der Angeklagte könne nicht mehr “in Frieden” leben, zudem sei sie der Meinung, dass eine lange Freiheitsstrafe nicht der Gerechtigkeit diene. Pistorius sei ein “Ersttäter”, und es sei unwahrscheinlich, dass er erneut straffällig werde.

Ihre Eltern hätten Pistorius verziehen

Masipa betonte in ihrem Urteil, der “Heilungsprozess” habe bereits begonnen, da die Eltern Steenkamps erklärt hätten, sie hätten dem Angeklagten verziehen. “Das Leben des Angeklagten wird nie wieder dasselbe sein. Er ist ein gefallener Held, dessen Karriere beendet ist und der finanziell ruiniert ist.” Während der im Fernsehen übertragenen Urteilsverkündung, der sowohl die Familie von Pistorius als auch Verwandte Steenkamps beiwohnten, starrte der Angeklagte regungslos vor sich hin. Danach umarmte er seine Angehörigen, bevor er aus dem Gerichtssaal geführt wurde, um seine Haft anzutreten.

“Wir lassen das Gesetz seinen Lauf nehmen”

Die Verteidigung kündigte an, auf eine Berufung zu verzichten. “Wir respektieren die Entscheidung von Masipa (…) und Oscar wird die Strafe absitzen”, sagte einer der Anwälte von Pistorius, Andrew Facett, vor Journalisten. Möglicherweise kann Pistorius nach drei Jahren im Gefängnis eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung beantragen. Steenkamps Eltern nahmen das Urteil gefasst auf. “Wir lassen das Gesetz seinen Lauf nehmen, nichts wird Reeva zurückbringen”, sagte der Anwalt der Familie, Petrus de Bruyn. Ob die Staatsanwaltschaft ein letztes Mal in Berufung gehen will, war zunächst nicht bekannt. Viele Experten hatten ein Strafmaß zwischen elf und 14 Jahren erwartet.

In erster Instanz war Pistorius im Oktober 2014 von derselben Richterin wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr später wurde er in den Hausarrest entlassen. Unter strengen Auflagen lebte er bei einem Onkel.

Verteidigung: Pistorius sei “gebrochener Mann”

Im Dezember kam ein Berufungsgericht aber zu dem Urteil, dass Pistorius mit “krimineller Absicht” gehandelt habe, und sprach ihn des Mordes schuldig. Auch danach blieb er auf freiem Fuß. Eine Beschwerde des Sportlers gegen dieses Urteil wurde im März vom Verfassungsgericht zurückgewiesen. Für die Entscheidung über das Strafmaß waren in einem verkürzten Verfahren in den vergangenen Wochen nochmals Anklage und Verteidigung sowie Zeugen beider Seiten angehört worden.

Die Verteidigung machte geltend, Pistorius sei ein “gebrochener Mann”, der für seine Tat bereits schwer bestraft worden sei. Pistorius habe “körperlich”, sozial und finanziell bezahlt, argumentierte Anwalt Barry Roux. Um die Verletzlichkeit seines Mandanten zu demonstrieren, ließ er Pistorius Mitte Juni ohne Beinprothesen durch den Gerichtssaal humpeln. Dem einst gefeierten Olympia-Teilnehmer wurden im Alter von elf Monaten beide Unterschenkel amputiert, trotzdem trat er bei den Olympischen Spielen in London 2012 als erster Behindertensportler gegen andere Spitzenathleten an.

“Beleidigung der Frauen in Südafrika”

Die Frauengruppe der in Südafrika regierenden ANC-Partei äußerte sich enttäuscht über das Strafmaß. Es sei von ursprünglich fünf auf nun sechs Jahre erhöht worden – “was soll das?”, fragte Sprecherin Jacqui Mofokeng. “Das ist eine Beleidigung der Frauen in Südafrika.”

(APA)

  • VIENNA.AT
  • News
  • Sechs Jahre Gefängnis für Oscar Pistorius
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen