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Sex mit 13-Jähriger: Mildes Urteil gegen jungen Mann in Wien

Der Verurteilte kam mit einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten davon.
Der Verurteilte kam mit einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten davon. ©VIENNA.at/David Mayr
Der 21-jährige Angeklagte hatte das Mädchen über die sozialen Netzwerke kennengelernt und sexuelle Handlungen bei einem Treffen mit ihr gefilmt.

Ein zum Tatzeitpunkt 20-Jähriger, der sexuelle Kontakte zu einer 13-Jährigen gehabt hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht Wien mit einer bedingten Haftstrafe davongekommen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Beate Matschnig verurteilte den jungen Mann zu neun Monaten, die auf drei Jahre nachgesehen werden, und schrieben eine Therapie vor.

Der nunmehr 21-Jährige hatte das Mädchen im Frühjahr 2016 auf Facebook kennengelernt, da dieses die Bilder des attraktiven Burschen geliked hatte. Als die Kommunikation intimer wurde, stieg man auf Whatsapp um und vereinbarte schließlich ein Treffen im Mai. Obwohl der junge Mann wusste, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, kam es bei ihm zu Hause einverständlich zu sexuellen Handlungen, die er auch filmte.

Als das Mädchen kurz darauf Schluss machte, war der nach eigenen Angaben verliebte Angeklagte verletzt und eifersüchtig. Er drohte der Minderjährigen, er würde die Aufnahmen in soziale Medien hochladen, wenn sie sich nicht auf weitere intime Treffen einlassen würde. Dazu kam es allerdings nicht.

Sexuelle Handlungen mit 13-Jähriger: Bedingte Strafe und Therapie

Vor Gericht war der 21-Jährige voll geständig und reumütig. Dies wurde ihm von den Berufsrichtern ebenso mildernd angerechnet wie seine bisherige Unbescholtenheit und die Tatsache, dass er seine Lehre erfolgreich abgeschlossen und vom bisherigen Arbeitgeber übernommen wurde. Erschwerend war hingegen, dass zum schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger noch die pornografische Darstellung Minderjähriger sowie geschlechtliche Nötigung kamen.

“Sie wirken definitiv jünger. Die Therapie soll Ihnen zeigen, wie das funktioniert mit der Sexualität”, meinte Matschnig in der Urteilsbegründung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erklärten Rechtsmittelverzicht, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist.

(APA, Red.)

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