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Sieben brutale Überfälle auf ältere Frauen in Wien: Höchststrafe

Der 33-Jährige bekam am Donnerstag die Höchststrafe.
Der 33-Jährige bekam am Donnerstag die Höchststrafe. ©APA
Sieben ältere Frauen soll ein 33-Jähriger in Wien brutal überfallen haben. Drei von ihnen wurden schwer verletzt. Am Donnerstag musste er sich vor Gericht verantworten und bekam mit 20 Jahren Haft die Höchststrafe.
33-Jähriger steht vor Gericht

Ein 33-jähriger Rumäne, der zwischen Oktober 2013 und Anfang März 2014 in der Bundeshauptstadt sieben betagte Frauen überfallen und drei von ihnen mit Faustschlägen schwer verletzt hatte – eine 86-Jährige ist seither ein Pflegefall – ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das ist die Höchststrafe für schweren Raub mit Dauerfolgen.

“Besonders ausgeprägte Brutalität”

Trotz eines “gewissen Geständnisses” bedürfe es infolge der “besonders ausgeprägten Brutalität” der Höchststrafe, erklärte der vorsitzende Richter Friedrich Forsthuber in der Urteilsbegründung. Es sei “kaum ein Fall denkbar, der noch grausamer gelagert ist”.

Bei der Strafbemessung waren zudem sieben einschlägige Vorstrafen des 33-Jährigen erschwerend. Der Mann hat seit seinem 19. Lebensjahr insgesamt zwölf Jahre in Gefängnissen in seiner Heimat, in Frankreich und in Griechenland verbracht.

Sieben Überfälle auf ältere Frauen

Am 30. September 2013 war er per Bus nach Wien gekommen. Am 1. Oktober folgte er einer 74-Jährigen, die er in einer Bankfiliale bei Geldabheben beobachtet hatte. Er sprach sie auf der Straße von hinten an, worauf die Pensionistin stehen blieb. Der Täter schlug sie kurzerhand zu Boden und eignete sich die 7.440 Euro an, die sich die Frau soeben besorgt hatte.

Zwischen dem 13. November und dem 10. Dezember folgten vier weitere, nach genau demselben Muster gestrickte Straftaten: Der Rumäne kundschaftete seine Opfer stets in Banken aus, heftete sich an ihre Fersen und donnerte ihnen dann auf der Straße oder in Stiegenhäusern seine Faust ins Gesicht. Einer 87-Jährigen brach er so das Unterkiefer, das Jochbein und das Schlüsselbein. In der Brieftasche, die er einsteckte, befanden sich ganze 50 Euro. Einer 67-Jährigen, die bereits am Boden lag, trat der Mann laut Anklage noch zwei Mal ins Gesicht.

Die 87-Jährige ist mittlerweile verstorben. Ihr Ableben steht laut Gerichtsmediziner Christian Reiter aber in keinem kausalen Zusammenhang mit den im vergangenen November erlittenen Verletzungen, weshalb dem Angeklagten der Tod der Frau nicht zum Vorwurf gemacht werden konnte.

Opfer fiel nach Schlägen ins Koma

Mitte Dezember begab sich der Rumäne nach Deutschland, wo er sich mehrere Monate aufhielt. Anfang März kehrte er mit einem Landsmann in die Bundeshauptstadt zurück. Der 26-Jährige – von Beruf Taxifahrer – diente ihm als Chauffeur und Fluchthelfer, als er am 4. März in der Schüttelstraße in Wien-Leopoldstadt zwei Frauen verfolgte, die sich in derselben Bank Geld beschafft hatten. Auf die ältere der beiden schlug der 33-Jährige derart heftig ein, um an deren 400 Euro zu gelangen, dass diese zunächst ins Koma fiel. Inzwischen ist die 86-Jährige laut Gerichtsmediziner wieder “bedingt ansprechbar”, allerdings ein Pflegefall. Sie ist nicht mehr bewegungsfähig und hat bleibende Hirnschäden erlitten.

Am 6. März konnten der 33-Jährige und sein Fahrer, der ihn zum Tatort chauffiert hatte und der den Frauen mit seinem Auto auf deren Heimweg gefolgt war, festgenommen werden. Die Festnahme des 33-Jährigen erfolgte in einer Bank, wo er gerade im Begriffe war, ein neues Opfer auszuspähen.

Chauffeur des Angeklagten auch verurteilt

“Ich war verzweifelt. Ich wollte nicht, dass es so ausgeht”, erklärte der 33-Jährige nun den Geschworenen. “Sie haben eine Blutspur durch Wien gezogen”, gab ihm Richter Forsthuber zu bedenken.

Der als Beitragstäter mitangeklagte Taxifahrer behauptete, er habe nicht gewusst, dass sein Bekannter mit Gewalt an die Handtaschen seiner Opfer gelangte. Er habe diesen für einen “Taschlzieher” gehalten. Die geschworenen schenkten dieser Darstellung mit 6:2 Stimmen Glauben. Der 26-Jährige wurde wegen Beteiligung am gewerbsmäßigen Diebstahl zu acht Monaten Haft, davon zweieinhalb Monate unbedingt verurteilt.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der 33-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab hinsichtlich des Chauffeurs vorerst keine Erklärung ab.

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