AA

Sieben Monate unbedingt nach Schuss auf 13-Jährige

Richter erklärte den Angeklagten für "mehr als saudumm"
Richter erklärte den Angeklagten für "mehr als saudumm"
Eine laut seinem Verteidiger Christian Supper "Black-Out-Aktion" hat am Dienstag ein gerichtliches Nachspiel für einen 32-jährigen Burgenländer gehabt. Der Mann war angeklagt, zu Halloween 2014 in Großhöflein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) ein 13-jähriges Mädchen angeschossen haben. Er fasste eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt, aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


“Ich bekenne mich schuldig und übernehme die volle Verantwortung”, sagte der Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft absichtlich schwere Körperverletzung vorwarf, zu Prozessbeginn. Nachdem ihm sein Halbbruder am 31. Oktober ein Gewehr, das er für ein Luftdruckgewehr gehalten habe, gezeigt habe, habe dieser die Idee gehabt, in verbautem Gebiet auf Objekte zu schießen – etwa auf Verkehrszeichen und eine Getränkedose. Tatsächlich soll er aber laut StA mit einem Einzelladergewehr geschossen haben.

“Ich habe gesagt: Jetzt brenn i an ane auf. Ich habe sie (die Jugendlichen, Anm.) erschrecken wollen – dummerweise”, schilderte der 32-Jährige in Eisenstadt vor Gericht.

Durch den Schuss wurde das 13-jährige Mädchen – eine Spitzensportlerin im 400-Meter-Lauf – getroffen. Sie musste fünf Tage im Spital verbringen, ihrem Sport könne sie schon wieder nachgehen, sagte die Schülerin. Das Mädchen klagte jedoch über Ängste, etwa dass sich die drei großen und 22 kleineren Splitter in ihrem Körper noch bewegen und Folgeschäden auftreten.

Der Angeklagte, der bereits im Vorfeld über seinen Verteidiger eine Gutmachung finanzieller Natur veranlasst hat – Geld sei bereits geflossen – nutzte den Prozesstag, um sich bei dem Opfer zu entschuldigen: “Ich möchte mich recht herzlich bei dir entschuldigen für den Blödsinn, den ich gemacht habe. Und ich hoffe, dass es bei dir wieder sportlich bergauf geht”, sagte der 32-Jährige. Die Hand wollte das Opfer sich nicht geben lassen.

Der 32-Jährige hatte vor Gericht angegeben, dass er die Waffe unterschätzt habe und ein Waffenlaie sei. Staatsanwalt Christian Petö glaubte das dem Mann, der auch beim Bundesheer gewesen war, “schlichtweg nicht”. Verteidiger Supper bat um ein mildes Urteil und wies darauf hin, dass ihm für den Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung das Motiv fehle. “Ich sehe weit und breit kein Motiv.”

Bei der Urteilsverkündung erklärte Richter Wolfgang Rauter, dass hier trotz Unbescholtenheit eine strenge Strafe zu wählen gewesen sei, weil “hier ein Zeichen zu setzen gewesen” sei. Der Angeklagte “ist schlicht und einfach mehr als saudumm gewesen und hat indiskutables Verhalten an den Tag gelegt”. Der 32-Jährige nahm das Urteil, das nun auf schwere Körperverletzung lautete – Rauter sah die Absichtlichkeit nicht gegeben – an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Zu Beginn wollte der Richter wissen, ob der Angeklagte zuvor in psychologischer Behandlung war. Als der Beschuldigte das verneinte, meinte Rauter: “Weil bei so einer Vorgangsweise muss man sich ja fragen, ob jemand einen Pascher hat.” Der Angeklagte kann laut Richter aufgrund der Anrechnung der Vorhaft (er befand sich seit 3. November 2014 in Untersuchungshaft, Anm.) am 21. März entlassen werden.

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Sieben Monate unbedingt nach Schuss auf 13-Jährige
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen