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Soldat in Kaserne erschossen: Ermittlungen wegen Mordverdachts

Neue Erkenntnisse im Fall des erschossenen Soldaten.
Neue Erkenntnisse im Fall des erschossenen Soldaten. ©APA/Hans Punz
Nach der Einvernahme des 22-Jährigen Kameraden des in einer Kaserne in Wien-Leopoldstadt erschossenen Soldaten besteht nun der Verdacht des Mordes.
Was man bisher weiß
Wachsoldat erschossen

Der Soldat, der Montagabend einen Rekruten (20) in einem Wiener Bundesheergebäude mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe getötet hat, steht unter Mordverdacht. Die Staatsanwaltschaft hat Mittwochnachmittag Untersuchungshaft und eine Obduktion des Opfers beantragt, gab Sprecherin Nina Bussek der APA bekannt.

Der Salzburger hatte zuvor in seiner mehrstündigen Einvernahme immer wieder beteuert, er könne sich die Schussabgabe nicht erklären, berichtete Polizeisprecher Patrick Maierhofer. “Er betonte, dass er ein freundschaftliches Verhältnis zum Opfer gehabt hat. Zur Tat selbst befragt gab er an, er habe keine Erklärung, wie es zu dem Schuss kommen konnte. Er habe den Kameraden lediglich aufwecken wollen.”

Soldat erschossen: Konkrete Fragen der Ermittler unbeantwortet

Die Ermittler konfrontierten den Soldaten mit einer Reihe konkreter Fragen, die Situation im Wachcontainer vor der Schussabgabe betreffend: Wie hat er die Waffe gehalten, wo hat der Lauf hingezeigt, ist ihm das Sturmgewehr zuvor wirklich hinuntergefallen? Antworten darauf hatte er keine. “Er gab an, er könne sich nicht erinnern”, sagte Maierhofer. Der 22-Jährige war laut dem Polizeisprecher bei der Einvernahme in keiner guten psychischen Verfassung. Die Befragungen mussten am Dienstag deswegen mehrfach unterbrochen werden.

Der 22-jährige Salzburger hatte mit dem 20-jährigen Rekruten und einem Wachkommandanten Montagmittag den 24-Stunden-Dienst in einem Wachcontainer in der Vorgartenstraße in der Leopoldstadt begonnen. Sieben Stunden später fiel im Ruheraum der Schuss. Der 20-jährige Wiener wurde in den Kopf getroffen und starb.

Tatwaffe war ein Sturmgewehr 77, das zur Standardausrüstung der Soldaten gehört. Sie haben die Verpflichtung, die Waffe halb geladen bei sich zu tragen. Das Magazin mit der Munition ist zwar angesteckt, doch sollte abgedrückt werden, löst sich noch kein Schuss.

Waffenexperte als Gutachter

Die Staatsanwaltschaft kündigte gegenüber der APA an, den Ballistiker Ingo Wieser mit der Erstellung eines Schussgutachtens zu beauftragen. Der Waffenexperte hatte schon den sprengstofftechnischen Befund im Fall des Briefbombenbauers Franz Fuchs erstellt.

Wieser sei “ein absoluter Kenner des Sturmgewehrs”, sagte dazu Oberst Michael Bauer. Abgesehen vom aktuellen Fall hielt der Heeressprecher zum Umgang mit dem StG 77 grundsätzlich fest: “Die Waffe muss zunächst geladen werden. Das geschieht manuell unter einer gewissen Anwendung von Gewalt, indem man einen etwa fünf Zentimeter großen Zapfen in die Hand nimmt und zurückzieht.” Die Frage, ob es technisch möglich und denkbar sei, dass sich das StG 77 auch durch Hinunterfallen lädt, müsse das laufende Verfahren klären. Diese Möglichkeit war laut Medienberichten von den Rechtsanwälten des Beschuldigten bereits am Dienstag ins Spiel gebracht worden. Ihm sei in der Vergangenheit kein diesbezüglicher Vorfall erinnerlich, sagte Bauer.

Nach dem Laden gebe es noch “drei weitere Hürden” vor einer Schussabgabe, erläuterte der Heeressprecher: “Man muss die Waffe entsichern, das ist ein bewusster Vorgang und passiert nicht im Vorbeigehen. Man muss abziehen, auch das ist mit einer gewissen Krafteinwirkung verbunden. Und schließlich muss man zielen.”

(APA, Red.)

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