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Sonderpensionen: Vier Länder wollen Regelung übernehmen, Wien nicht

Um die Sonderpensionsregelung sind Diskussionen im Gange
Um die Sonderpensionsregelung sind Diskussionen im Gange ©BilderBox.com (Sujet)
Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz - das Gesetz zur Kürzung der sogenannten Luxuspensionen - soll diese Woche im Nationalrat beschlossen werden. Während vier Bundesländer das Gesetz ebenfalls umsetzen wollen, gibt es in Wien definitiv keine Übernahme eins zu eins.
Sonderpensionen-Grenze fixiert
Wien will Solidarbeitrag

Auf Kritik stieß bei dem bevorstehenden Gesetzesbeschluss die Tatsache, dass die Übernahme der neuen Regeln durch die Bundesländer lediglich ermöglicht wird. Vier Länder – Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und die Steiermark- wollen dies definitiv tun.

Burgenland hat Maßnahmen veranlasst

Der Burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) bekräftigte, dass er eine Umsetzung der Bundesregelung im Burgenland unterstützt und bereits legistische Maßnahmen in Auftrag gegeben hat. Für Politiker und Beamtenpensionen sollen derartige Regelungen in einer Dienstrechtsnovelle legistisch erarbeitet werden, für die Landesbeteiligungen werden derzeit die betroffenen Fälle erhoben und die rechtliche Umsetzbarkeit geprüft. Ein Inkrafttreten wird mit spätestens 1. Jänner 2015 angestrebt, hieß es aus Niessls Büro.

Kärnten wird  Sonderpensionen übernehmen

Das Land Kärnten wird die bundesgesetzliche Regelung bezüglich der Sonderpensionen auf Landesebene ebenfalls übernehmen. Das erklärte ein Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Im Landesdienst sind – inklusive der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft Kabeg – rund 20 Personen von den vorgesehenen Änderungen betroffen. Wie viele es in den landeseigenen Gesellschaften sein werden, werde gerade erhoben. Umgesetzt soll die Neuregelung bis Jahresende werden. Einen exakten Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes gibt es aber noch nicht.

Auch Oberösterreich und Steiermark dabei

Oberösterreich wird das Gesetz zu den Sonderpensionen im vollen Umfang übernehmen, hieß es aus dem Büro von LH-Stv. Franz Hiesl (ÖVP). Alle Landesgesellschaften werden demnach von der Regelung, die anlog zum Bund mit Jahresbeginn 2015 in Kraft treten soll, erfasst. Die Zahl der Betroffenen sei mit weniger als 100 eher niedrig.

Die Steiermark will die Regelung grundsätzlich übernehmen und prüft derzeit, welche Anpassungen notwendig wären. Gelten sollen diese für die Landesgesellschaften – Spitäler, die Energie Steiermark und die Hypo Steiermark. Ziel sei ein paralleles Inkrafttreten mit dem Bund, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ). In der Steiermark gibt es bereits Solidarbeiträge und auch ein Pensionssicherungsbeitrag wurde vor einigen Jahren eingeführt.

Rest wartet ab und prüft

Die restlichen Länder zeigen sich noch abwartend. Definitv keine Übernahme eins zu eins gibt es in Wien. Niederösterreich will ebenfalls die Bundesvorgabe abwarten und dann die weitere Vorgangsweise entscheiden, hieß es auf Anfrage aus dem ÖVP-Klub.

Wien übernimmt nicht eins zu eins

Ob und in wie weit die Stadt Wien Anpassungen in Sachen Sonderpensionsregelung durchführt, ist noch nicht klar: Derzeit werde politisch und sozialpartnerschaftlich noch geprüft, hieß es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Fest steht jedoch jetzt schon: Eins zu eins werde Wien das neue Gesetz aufgrund der bereits bestehenden Gesetzeslage nicht übernehmen.

Denn das Wiener Pensionssystem beinhalte bereits seit 2005 einen Solidarbeitrag zur besseren Verteilungsgerechtigkeit, so eine Sprecherin der Stadträtin. Grundsätzlich zahlen Pensionisten im Beamtendienstrecht einen Pensionssicherungsbeitrag. Falls sie mehr als 70 Prozent über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegen, werde zusätzlich dazu ein Solidarbeitrag im Ausmaß von fünf Prozent einbehalten. Bei mehr als 140 Prozent über der Höchstbeitragsgrundlage werden sogar zehn Prozent fällig.

Das Wiener Pensionssystem greift nur bei pragmatisierten Bediensteten, das sind derzeit laut Angaben der Stadt etwa 36 Prozent der aktiven Bediensteten. Die restlichen Mitarbeiter befinden sich im ASVG-Pensionssystem.

Sonderpensionsregeleung: So denkt Salzburg

Salzburg will sich die neue gesetzliche Regeln, die im Nationalrat beschlossen werden, einmal ansehen und dann eine geeignete landesgesetzliche Regelung schaffen, hieß es aus dem Personalreferat des Landes. Derzeit werden bei allen landesnahen Einrichtungen und Tochtergesellschaften deren Pensionsregelungen und Höchstpensionen erhoben. Diese Datenerhebung läuft noch bis Anfang Juli. Im Herbst will das Land dann ein Gesamtpaket für die Bediensteten des Landes, der landesnahen Einrichtungen und Tochterunternehmen schnüren. Geprüft wird auch, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, bei angegliederten Gesellschaften wie beispielsweise die Salzburg AG Pensionsregelungen anordnen zu können.

Bereits seit rund zehn Jahren habe Salzburg die stark steigenden Pensionsbeiträge durchbrochen, indem von den Landesmitarbeitern Pensionssicherungsbeiträge eingehoben werden – hier sei man “schon viel weiter als der Bund”. Nur 26 ehemalige Salzburger Landesbedienstete würden eine Brutto-Pension von 6.795 Euro erhalten. Höhere Beträge werden nicht ausbezahlt, hieß es.

Vorarlberg gibt sich abwartend

Auch Vorarlberg gibt sich bei der Umlegung der neuen Sonderpensionsregelung auf Landesebene abwartend. Man werde die verfassungsgesetzlichen Grundlagen nach dem Nationalratsbeschluss prüfen, und dann entscheiden, ob analoge Regelungen ausgearbeitet werden, so Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) in einer Anfragebeantwortung. Eine Umsetzung wäre jedenfalls Aufgabe des im Herbst neu zu wählenden Landtags, hieß es aus seinem Büro. In Vorarlberg wären neben Land und Gemeinden sechs Landesgesellschaften betroffen. Rund 240 Landespolitiker, Beamte und Mitarbeiter von Landesgesellschaften beziehen derzeit eine Pension über 4.521 Euro. Bei Umsetzung der Bundesregeln betrügen die zu erwartenden Pensionssicherungsbeiträge insgesamt rund 240.000 Euro.

Sonderpensionen: Tirol plant keine Umsetzung

In Tirol ist derzeit keine Umsetzung der neuen Sonderpensions-Regelung geplant, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Schließlich würden im Bundesland ohnehin in fast allen Belangen strengere Regelungen als im Bund gelten. Im Bereich der Landebeamten und Landespolitiker gebe es etwa keine “Luxuspensionen”, die die Obergrenze von 210 Prozent des Ausgangsbetrages überschreiten, teilte die Personalabteilung des Landes mit.

Der Pensionssicherungsbeitrag für Ruhe- und Versorgungsbezüge von Landespolitikern betrage zudem seit Jahren bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage acht Prozent und darüber 15 Prozent. Er ist somit laut Personalabteilung erheblich strenger als die im Entwurf vorgesehene Bundesregelung. Überdies würden die bereits geltenden Regelungen über den Pensionssicherungsbeitrag von vier Prozent und die eingeführte Mindervalorisierung bei Ruhebezügen einen zwei bis dreimal so großen Einspareffekt erzielen wie die Bundesregelung. Eine weitere im Entwurf vorgesehene Kürzung der Ruhe- und Versorgungsbezüge wäre wohl unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich, argumentierte das Land.

(apa/red)

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