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Sozialministerium verwehrte Misshandlungsopfer Entschädigung

Das Sozialministerium verwehrte einem Opfer häuslicher Gewalt Entschädigung.
Das Sozialministerium verwehrte einem Opfer häuslicher Gewalt Entschädigung. ©dpa; ORF
In ein vom Sozialministeriumsservice Vorarlberg vorerst abschlägig behandeltes Verfahren schaltet sich jetzt die Volksanwaltschaft ein: Einer jahrelang von ihrem Mann misshandelten Frau war Schmerzensgeld verwehrt worden, weil sie sich nicht früher von ihrem Peiniger getrennt habe. Sie hätte "besonders nachlässig und leichtsinnig" gehandelt, so die Begründung.

Volksanwalt Günther Kräuter hatte von dem Fall Donnerstag durch einen ORF-Bericht erfahren und eine amtswegige Prüfung in die Wege geleitet. Kräuter bezeichnete das Antwortschreiben der Sozialministeriumsstelle als “untragbar”: “Dem Opfer selbst die Schuld für seine Situation zu geben, ist beschämend und inakzeptabel. Gewaltopfer müssen unterstützt und ermuntert werden, mit ihrem Anliegen an die Öffentlichkeit zu gehen.”

Mann verurteilt

Die mittlerweile 60-jährige Frau war jahrelang von ihrem Mann regelmäßig misshandelt worden. Als sie sich nach einer weiteren schweren Verletzung dazu durchgerungen hatte, Anzeige zu erstatten, wurde ihr Mann gerichtlich verurteilt. Nach dem Opferschutzgesetz hatte die Frau Antrag auf Schmerzensgeld, Verdienstentgang und psychotherapeutische Behandlung beantragt.

In einer Stellungnahme gegenüber der APA relativierte der Leiter des Sozialministeriumsservice Vorarlberg, Martin Staudinger, insofern, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen war: “Die Nachricht (das betreffende Antwortschreiben, Anm.) an ihren Anwalt war, dass man nach den ersten Gesprächen mit der Dame den Antrag ablehnen müsste. Er solle aber zusätzliche ärztliche Unterlagen beibringen.” So oder so, sagte Staudinger, werde der Fall “noch einmal analysiert”.

(APA)

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