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Sozialpartner wollen "Poly" abschaffen

Die Sozialpartner wollen die Voraussetzungen für die Erfüllung der Schulpflicht ändern und die Polytechnische Schule abschaffen. Vielmehr soll die Neue Mittelschule fünf statt vier Jahre dauern.

Demnach soll die Schulpflicht nicht wie bisher – erfolgsunabhängig – nach neun Schuljahren absolviert sein, sondern erst bei Erreichen von Mindeststandards in Deutsch, Englisch und Mathematik. Außerdem fordern die Sozialpartner ein zweites verpflichtendes, kostenloses Kindergartenjahr, die Anerkennung des BHS-Diploms als tertiären Abschluss sowie die Einführung von Berufsakademien als neue Hochschulform.

Schulpflicht soll an gewisse Ziele geknüpft sein

Die Schulpflicht solle nicht mehr an das Absolvieren von Schuljahren geknüpft werden, sondern an die Erreichung von Bildungszielen, betonte der scheidende Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel. Wer diese nach neun Jahren nicht schafft, soll bis zu zwei Jahre zusätzlich Zeit dafür bekommen oder in eine integrative Berufsausbildung eintreten.

Die Polytechnische Schule soll es künftig nicht mehr geben. Die Poly-Lehrer würden hingegen für die spätestens im neunten Schuljahr verpflichtend auf dem Programm stehende Fachorientierung dringend gebraucht, so Tumpel. Voraussetzung für einen Pflichtschulabschluss ist auch die Absolvierung einer Berufsorientierung und Bildungsberatung inklusive Potenzialanalyse und Feedbackgespräch.

Bildungsweg erst nach 9 Jahren entscheiden

Um die Frage der Schulorganisation der ersten neun Schuljahre drücken sich die Sozialpartner hingegen. Die ersten neun Schuljahre sollen demnach zwar durch gemeinsame Inhalte für alle Schüler gekennzeichnet sein – ob dies weiter in einem gegliederten Schulsystem passiere oder in einer gemeinsamen Schule, ließen sie auch auf Nachfrage offen. “Die Entscheidung für die weitere Laufbahn soll erst nach der neunten Schulstufe getroffen werden”, war Tumpel noch am konkretesten.

Ab 2022/23 sollen jene Schüler, die die Schulpflicht erfolgreich absolviert haben, alle Formen von weiterführenden Ausbildungen besuchen können – von der Lehre über die AHS bis zu berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS). (APA)

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