Der mit 77.000 Tonnen giftigem Schweröl beladene Tanker war am 13. November 2002 vor der Nordwestküste leckgeschlagen, sechs Tage später in zwei Teile zerbrochen und im Atlantik versunken. Das Unglück löste die größte Umweltkatastrophe in der spanischen Geschichte aus. Die nordspanische Atlantikküste wurde über Hunderte Kilometer mit giftigem Ölschlamm verseucht.
Die Madrider Richter korrigierten mit ihrer Entscheidung das Urteil des Landgerichts in der nordwestspanischen Hafenstadt La Coruna. Dieses hatte im November 2013 in erster Instanz entschieden, dass für das Unglück niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Es legte auch nicht fest, wer für die Schäden aufkommen muss. Die Staatsanwaltschaft bezifferte die Schadenssumme auf 4,3 Milliarden Euro.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Reederei des Tankers, dessen Versicherungsgesellschaft und ein internationaler Fonds für die Begleichung von Erdölschäden finanziell für die Folgen der Katastrophe aufkommen müssten. Die Richter legten aber keine Summen fest.
Der fast 80 Jahre alte Kapitän der “Prestige” wird die Haftstrafe nicht antreten müssen, da er nicht vorbestraft ist und Strafen von bis zu zwei Jahren in Spanien normalerweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Freisprüche für zwei weitere Angeklagte. Dies waren der ebenfalls aus Griechenland stammende Maschinist des Tankers und der damalige Chef der spanischen Hafenbehörde.