Spielgruppen - Landesregierung beschließt Anhebung der Fördermittel
Spielgruppen – soziale Förderung der Kinder
Spielgruppen bilden einen wichtigen Bestandteil der Vorarlberger Betreuungslandschaft, da sie einen speziellen Betreuungsbedarf abdecken, informierte Landesrätin Wiesflecker. Derzeit werden in Vorarlberg in 68 Spielgruppen insgesamt 1.262 Kinder – vorwiegend im Alter von zwei bis drei Jahren – betreut. “Spielgruppen bieten den Kindern eine familiäre Atmosphäre, in der sich jedes Kind geborgen und verstanden fühlen soll. Nur so ist eine positive Loslösung und soziale Integration überhaupt möglich”, betont Wiesflecker. Die Landesregierung hat daher – in Kooperation mit den Gemeinden – die Spielgruppenförderung verbessert: So wird beispielsweise die Basisförderung pro Einrichtung auf 2.200 Euro verdoppelt, der Förderungsbetrag pro Kind je wöchentlicher Betreuungsstunde pro Monat wird von 1,78 Euro auf drei 3 Euro erhöht.
Harmonisierung der Elterntarife für Dreijährige
Auch im Jahr 2015 werden die Elterntarife für Dreijährige in Spielgruppen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Privatkindergärten und Tagesmüttern von Land und Gemeinden abgestützt. Der Elterntarif wird bis zu einem wöchentlichen Betreuungsausmaß von 25 Stunden auf einen monatlichen Elterntarif von bis zu 38 Euro aus öffentlichen Mitteln abgestützt. Das heißt, die Eltern zahlen maximal den von den Gemeinden jeweils festgesetzten Kindergartenbeitrag, aber mindestens 38 Euro. Der darüber hinausgehende Betrag wird aus Landesmitteln und Bedarfszuweisungen gestützt. Die geschätzten Kosten in Höhe von gut 1,5 Millionen Euro werden aus Landesmitteln und Bedarfszuweisungen getragen.
Der Ausbau der Kinderbetreuung bringt einen hohen Bedarf an qualifiziertem Personal mit sich. Um den nötigen Bedarf an qualifiziertem Personal zu decken, haben Land und Gemeinden gemeinsam eine modulare Qualifizierung geschaffen. Wichtiger Ansprechpartner ist dabei die Servicestelle für Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren in Zwischenwasser. www.spielgruppe.at
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OTS0158 2015-03-10/13:08