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Staat nimmt Flüchtlingen auch in Deutschland Bargeld ab

Herrmann erläuterte die Handhabung in Bayern
Herrmann erläuterte die Handhabung in Bayern
Ähnlich wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Deutschland mitgebrachtes Bargeld unter Umständen abgeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte der "Bild", Asylbewerber würden bei der Ankunft auf Dokumente und Wertsachen durchsucht. So könnten Barvermögen sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro seien und ein Erstattungsanspruch gegen die Person erwartet würde, so Herrmann.


Aus dem Integrationsministerium in Baden-Württemberg hieß es, bisher sei Flüchtlingen in Einzelfällen Geld abgenommen worden. Zielgerichtete Durchsuchungen es aber nicht. Dort gilt eine Grenze von 350 Euro.

Laut Asylbewerberleistungsgesetz gibt es in Deutschland grundsätzlich die Regel, dass Schutzsuchende staatliche Leistungen nur dann bekommen, wenn sie selbst nicht genug Geld besitzen oder verdienen. Das heißt, sie müssen verfügbares Vermögen bis zu einem bestimmten Freibetrag aufbrauchen. Laut bayerischem Sozialministerium kann der Staat auch im Voraus etwas einkassieren und Schutzsuchenden bei der Ankunft in Deutschland Geld oder andere Dinge wie Schmuck ab einem bestimmten Wert abnehmen. Für die genaue Ausführung seien die Bundesländer zuständig. Deshalb variiere die Praxis von Land zu Land.

Herrmann sagte, das Vorgehen in Bayern und die Bundesregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz entsprächen im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz. Dort sind Asylsuchende verpflichtet, bei der Einreise persönliche Vermögenswerte von mehr als 1000 Franken (914 Euro) abzugeben, um sich an den Kosten für ihren Aufenthalt zu beteiligen

Ähnliche Pläne werden derzeit auch in Dänemark beschlossen. Dort billigte das Parlament am Donnerstag auch in zweiter Lesung die neuen Bestimmungen, die unter anderem eine Beschlagnahmung persönlicher Wertgegenstände von Flüchtlingen vorsehen. Der einzige Änderungsantrag wurde von den Abgeordneten rasch zurückgewiesen. Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetz am 26. Jänner.

Das Gesetz eröffnet unter anderem die Möglichkeit, das Gepäck von Flüchtlingen zu durchsuchen und Wertsachen oder Bargeld ab einem Wert von 10.000 Kronen (1.340 Euro) einzuziehen, um damit Unterbringung und Verpflegung der Asylsuchenden zu finanzieren. Ausgenommen sind Eheringe oder andere Gegenstände von persönlichem Wert. Zudem werden die Vorschriften für den Familiennachzug verschärft, die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Aufenthaltsgenehmigungen wird verkürzt.

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