Staatsbürgerschaftsgesetz soll entschärft werden
Bis November solle eine beschlussfertige Novelle des Einbürgerungsrechtes vorliegen. Die letzte Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes im Jahr 2006 brachte unter anderem für Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind – etwa mit einer Behinderung – laut Kritikern besondere Härten bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft mit sich. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung aufgehoben und eine Reparatur bis November 2012 gefordert.
Auch für sogenannte Putativ-Österreicher – jene Personen, die sich versehentlich als Österreicher fühlten und denen später von den Behörden der Pass entzogen wurde – soll es Erleichterungen geben.
Außerdem sollen Nachteile für uneheliche Kinder beseitigt werden, hieß es aus dem Innenministerium. Während derzeit Kinder verheirateter Eltern mit ihrer Geburt Österreicher werden, bekommen unehelich Geborene die Staatsbürgerschaft der Mutter – also allenfalls auch eines anderen Staates, selbst wenn der Vater Österreicher ist – zuerkannt. SPÖ und ÖVP haben sich nun geeinigt, dementsprechende Gesetzesänderungen auszuhandeln, hieß es von beiden Seiten.
Eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes sei “lange überfällig”, meinte die Grüne Integrationssprecherin Korun am Sonntag zu den Plänen des Innenministeriums. Sie forderte eine “umfassende” Reform. Sie müsse auch eine Lösung bringen für Kinder lange hier rechtmäßig niedergelassener Eltern, die im Ausland zur Welt kommen. Die Grünen plädierten dafür, solchen Kinder bei Geburt die Staatsbürgerschaft zu verleihen.