So muss etwa ab sofort bei einer Kooperation mehrerer Bauträger im Vorfeld der Wiener Wohnfonds informiert werden, um Konkurrenz bei Ankauf- oder Bietverfahren zu verhindern. Die neuen Richtlinien greifen, sobald mehr als 300 Wohneinheiten errichtet werden, hieß es am Dienstag aus dem Büro von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ). Vorgesehen ist außerdem, dass drei wirtschaftlich nicht verbundene Bauträger beteiligt sein müssen sowie eine dementsprechende Anzahl von Architekten. Pro Bauträger dürfen höchstens 200 geförderte Wohneinheiten errichtet werden. Zudem behält sich die Stadt vor, Themenschwerpunkte wie etwa Energieeffizienz oder Mehr-Generationen-Wohnen zu setzen. Die Beurteilung erfolgt durch eine Jury.
Bei Verstößen gibt es keine Fördermittel
Werden diese Regeln nicht eingehalten, werden auch keine Wohnbauförderungsmittel ausgeschüttet, betonte ein Sprecher des Stadtrats gegenüber der APA. Aber die Sanktionen der Verstöße gehen noch weiter: Bauträger können auf einer schwarzen Liste landen und von weiteren Projekten und Wettbewerben ausgeschlossen werden – auch jahrelang.
Strengere Regeln der Stadt Wien
Damit will die Stadt eine Lücke schließen. Zwar war bisher bereits ab 300 Wohneinheiten ein Wettbewerb verpflichtend. Haben jedoch mehrere Bauträger kooperiert, war eine Umgehung dieser Regel möglich. Vor allem mit der verpflichtenden Absprache mit dem Wohnfonds möchte man nun verhindern, dass sich gemeinnützige Bauträger “intensiv am Grundstücksmarkt bewegen” und damit dazu beitragen, die Preise in die Höhe zu treiben. “Denn auch die im geförderten Wohnbau tätigen Bauträger waren zunehmend bereit, höhere Preise zu bezahlen, als sie im geförderten Wohnbau erlaubt sind”, so der Sprecher. (APA)