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Stichwort: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Seit März 2006 schreibt die EU-Richtlinie 2006/24/EG die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor. Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern. Die Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Verbrechern helfen. In der Runde der EU-Justizminister hatten nur Irland und die Slowakei dagegen gestimmt. Österreich hat sie aber bis heute nicht umgesetzt.

Artikel 5 der Richtlinie zählt auf, um welche Daten es geht: Bei Telefongesprächen Rufnummer, Name und Anschrift der Teilnehmer sowie Zeitpunkt und Dauer eines Gesprächs. Bei der Internetnutzung gehören die Benutzerkennung und IP-Adresse dazu. Damit können Fahnder die Quelle und die Adressaten einer Nachricht zurückverfolgen und identifizieren. Ferner werden die Kontaktdaten von E-Mails und die Zeiten der Internetnutzung gespeichert. Beim Gebrauch eines Handys kommen Funkzelle, Identifikationsnummer und geografische Ortung hinzu.

Die Inhalte von Gesprächen sind der Richtlinie zufolge tabu. Es sollten “keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben, auf Vorrat gespeichert werden dürfen”. Datenschützer kritisieren, dass dies in der Praxis schwierig sei. Gerade bei SMS und E-Mails unterscheiden Anbieter nicht zwischen Verbindungsdaten und Inhaltsdaten. Zudem lässt die Direktive Schlupflöcher. Internet-Anbieter außerhalb Europas sind nicht betroffen.

Unmittelbare Geltung erlangen die Vorgaben einer EU-Richtlinie erst, wenn die Mitgliedstaaten sie in nationale Gesetze umsetzen. Das müssen sie in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren tun. Dabei können sie die oft ungenauen Vorgaben präzisieren. So hatte sich Deutschland – vor dem Stopp durch das dortige Bundesverfassungsgericht – auf die Untergrenze der Speicherdauer von sechs Monaten beschränkt, was auch Österreich plant.

Im Februar 2009 billigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung und wies eine Klage Irlands ab. Die Richtlinie sei auf einer tauglichen Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilten die Richter. Allerdings prüfte der Gerichtshof damals nicht die eventuelle Verletzung von Grundrechten oder einen Eingriff in die Privatsphäre.

Auch Österreich hätte die Vorratsdatenspeicherung bis 15. März 2009 umsetzen sollen, was am fehlenden Konsens in der Regierung scheiterte. Mittlerweile läuft ein Vertragsverletzungsverfahren am EuGH. Infrastrukturministerin Doris Bures (S) hat nun einen neuen Entwurf vorgelegt, der Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Journalisten und Seelsorger vorsieht. Die Speicherdauer der Kommunikationsdaten orientiert sich weiter am unteren Limit von sechs Monaten. Bures will nun eine Verordnungsprüfung auf europäischer Ebene im September abwarten sowie Reaktionen von Justiz- und Innenministerium einholen.

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