Die Mordanklage wurde von den Geschworenen im Landesgericht Korneuburg einstimmig verworfen. Alle acht Laienrichter glaubten dem 45-Jährigen, dass es sich bei dem Geschehen um einen Schießunfall gehandelt hatte.
Stiefbruder erschossen: Wiener Banker auf freiem Fuß
Der Banker wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Da ihm die rund neun Monate, die er in Untersuchungshaft verbracht hatte, auf seine Strafe anzurechnen waren, bekam er die bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe gerichtlich bewilligt.
Ein Jahr Haft – Urteil rechtskräftig
Verurteilter muss Schmerzensgeld zahlen
Das Gericht ordnete explizit an, dass der 45-Jährige den zwei Kindern vorläufig 900 bzw. 600 Euro pro Monat im Voraus überweisen muss. Der Mutter des getöteten Eric J. muss er knapp 7.400 Euro für die Begräbniskosten und psychotherapeutische Behandlung sowie ein Trauerschmerzengeld von 7.500 Euro bezahlen. Die Schwester bekam ein Trauerschmerzengeld von 5.000 Euro und weitere 5.400 Euro für psychologische Betreuung zugesprochen.
(apa/red)