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Stiefbruder getötet: Neue Ermittlungserkenntnisse führen zu Mordanklage

In diesem Haus kam der Stiefbruder des Bankers zu Tode.
In diesem Haus kam der Stiefbruder des Bankers zu Tode. ©APA
Eigentlich wurde jener Banker, der im September 2015 seinen Stiefbruder im 18. Bezirk in Wien mit einem Kopfschuss getötet hatte, nach fünf Monaten aus der U-Haft entlassen. Nach weiteren Ermittlungen sei die "Unfallvariante nicht haltbar".
Mann in Wien erschossen
Kopfschuss in Währing
Verdächtiger in U-Haft
Unfallversion erhärtet
Lokalaugenschein in Währing
Polizei ermittelt
Gutachten entlastet Banker

Wende im Fall des Wiener Bankers, der im Spätsommer 2015 in Wien-Währing seinen Stiefbruder erschossen hat. Der 45-Jährige, gegen den die Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg wegen Mordes ermittelt, ist am Mittwoch wieder in U-Haft genommen worden. Ausschlaggebend dafür war ein Gutachten eines deutschen Kriminaltechnikers, das nach Ansicht der Anklagebehörde den Tatverdacht erhärtet.

“Die Verantwortung des Beschuldigten, der von einem Unfall spricht, wird vom Gutachten widerlegt”, meinte dazu Karl Schober, der Leiter der StA Korneuburg, am Mittwochabend im Gespräch mit der APA. Der beigezogene Sachverständige habe mit einer Blutspurenanalyse “nachgewiesen”, dass der vom Verdächtigen geschilderte Tathergang “nicht stimmen kann”, sagte Schober.

Stiefbruder mit Kopfschuss getötet

Der 45-Jährige hatte in der Nacht auf den 18. September 2015 seinen jüngeren, im selben Unternehmen beschäftigten Stiefbruder getötet – unabsichtlich, wie er beteuert. Er behauptet, dem 42-Jährigen nach einer gemeinsam durchzechten Nacht eine seiner beiden Schusswaffen gezeigt zu haben. Dabei habe sich versehentlich ein Schuss gelöst. Das Projektil drang dem 42-Jährigen in den Kopf. Der Schütze hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.

Nach mehrmonatiger U-Haft wurde der Mordverdächtige Anfang Februar auf freien Fuß gesetzt, weil ein renommierter Schießsachverständiger dessen Version, es habe sich um einen tragischen Unfall gehandelt, nicht widerlegen konnte. Die StA Korneuburg – das Verfahren war aus Befangenheitsgründen nach Niederösterreich delegiert worden, weil die Ex-Frau des 45-Jährigen bei der StA Wien tätig ist – zog in weiterer Folge einen deutschen, auf Rechtsmedizin und Tatortanalyse spezialisierten Experten bei, der sich den Blutspuren in der Wohnung und an der Bekleidung der beiden Männer widmete.

Mordanklage “praktisch fertiggestellt”

Dieser Sachverständige kommt zum Schluss, dass sich die Angaben, die der Verdächtige bei einem gerichtlichen Lokalaugenschein am Tatort gemacht hat, mit der Spurenlage nicht in Einklang bringen lassen. “Es hat sich eingrenzen lassen, wo der Schuss abgegeben wurde und in welchem Abstand und in welchem Winkel er gefallen ist”, erläuterte der Leiter der StA Korneuburg gegenüber der APA. Das passe nicht zu der vom Beschuldigten beschriebenen Handhaltung. In wenigen Tagen wird laut Schober die Mordanklage vorliegen. Diese sei “praktisch fertiggestellt”.

Philipp Winkler, der Verteidiger des 45-Jährigen, ist weiter von der Schuldlosigkeit des Bankers überzeugt. “Ich bin überzeugt, dass es ein Unfall war”, versicherte er der APA. Auf das neue Gutachten angesprochen, demzufolge es wahrscheinlicher sein soll, dass der Verdächtige im Zeitpunkt der Schussabgabe gestanden und nicht – wie er behauptet – gesessen ist, meinte Winkler, daraus allein lasse sich kein Tötungsvorsatz ableiten. Außerdem habe der 45-Jährige hinsichtlich des von ihm beschriebenen Ablaufs “immer nur betont, dass er glaubt, dass es so war”.

(APA, Red.)

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