Wurm zeigte sich vor Gericht geständig. “Ich habe für mich selber verbotene Substanzen verwendet”, sagte der 31-Jährige. Blutdoping habe er aber nicht gemacht. Lediglich die Verwendung der Substanz “Kobalt” räumte der Sportler ein. Weitergegeben habe er die Mittel aber niemals.
Der 31-Jährige habe mittlerweile sein Sportlerleben aufgegeben, sagte Verteidiger Thomas Praxmarer in seinem Eröffnungsplädoyer. Auch mit den “geschädigten Unternehmen” – Wurms Sponsoren – habe er Rücksprache gehalten und sie würden auf etwaige Ersatzansprüche verzichten, so der Rechtsanwalt. Damit sei die Sache auch zivilrechtlich erledigt.
Der Verdacht gegen den Tiroler bestand wegen einer Hausdurchsuchung im August 2015, bei der laut Staatsanwaltschaft belastendes Dopingmaterial gefunden worden war. Parallel zum Strafverfahren läuft gegen den vom Österreichischen Skiverband (ÖSV) seit November und später auch von der Österreichischen Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) suspendierten Wurm auch ein sportrechtliches Verfahren.