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Strafprozess gegen Harald Wurm - Richter bot Diversion an

Wurm war geständig
Wurm war geständig
Im Strafprozess wegen schweren Sportbetrugs gegen Harald Wurm hat Richter Günther Böhler am Freitag am Landesgericht Innsbruck dem Langläufer eine Diversion angeboten. Der Sportler nahm dieses Angebot an und muss binnen 14 Tagen eine Zahlung von 2.000 Euro leisten. Danach wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Auch Staatsanwalt Dieter Albert war mit einer Diversion einverstanden.


Wurm zeigte sich vor Gericht geständig. “Ich habe für mich selber verbotene Substanzen verwendet”, sagte der 31-Jährige. Blutdoping habe er aber nicht gemacht. Lediglich die Verwendung der Substanz “Kobalt” räumte der Sportler ein. Weitergegeben habe er die Mittel aber niemals.

Der 31-Jährige habe mittlerweile sein Sportlerleben aufgegeben, sagte Verteidiger Thomas Praxmarer in seinem Eröffnungsplädoyer. Auch mit den “geschädigten Unternehmen” – Wurms Sponsoren – habe er Rücksprache gehalten und sie würden auf etwaige Ersatzansprüche verzichten, so der Rechtsanwalt. Damit sei die Sache auch zivilrechtlich erledigt.

Der Verdacht gegen den Tiroler bestand wegen einer Hausdurchsuchung im August 2015, bei der laut Staatsanwaltschaft belastendes Dopingmaterial gefunden worden war. Parallel zum Strafverfahren läuft gegen den vom Österreichischen Skiverband (ÖSV) seit November und später auch von der Österreichischen Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) suspendierten Wurm auch ein sportrechtliches Verfahren.

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