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Streik der Wiener AKH-Ärzte: Ab Freitag wird abgestimmt

Betriebsrat: Arbeitsniederlegung auch bei mehrheitlicher Zustimmung nicht fix
Betriebsrat: Arbeitsniederlegung auch bei mehrheitlicher Zustimmung nicht fix ©APA
Am morgigen Freitag, den 22. Mai, beginnt die angekündigte Abstimmung der Wiener AKH-Ärzte über einen Streik. Das Votum wird elektronisch durchgeführt und läuft bis 27. Mai. Tags darauf, am 28. Mai, soll das Ergebnis bekannt gegeben werden. Doch selbst bei einer mehrheitlichen Zustimmung lässt der Betriebsrat noch offen, ob es dann tatsächlich zu einer Arbeitsniederlegung kommen wird.

“Wir streiken nicht, wenn es nicht notwendig ist”, stellte AKH-Betriebsrat Martin Andreas klar. Kein Zufall also, dass sich die Wiener Ärztekammer genau genommen “nur” über die Streikbereitschaft der Belegschaft erkundigt. “Würden Sie sich an einem Streik beteiligen, um die Forderungen durchzusetzen?” lautet die Fragestellung, über die insgesamt 1.923 AKH-Ärzte abstimmen können. Hintergrund für die erwähnten Forderungen sind die inzwischen monatelangen Debatten rund um die Umsetzung der neuen Arbeitszeitrichtlinien für Spitalsärzte bzw. deren genaue Ausgestaltung.

Am Freitag wird über Streik abgestimmt

Sollten sich Rektorat bzw. Politik diesbezüglich allerdings nicht mehr bewegen, werde man sehr wohl einen Streik durchführen, drohte Andreas. Dieser könnte allerdings in Anbetracht der Vorlaufzeiten erst Mitte oder Ende Juni stattfinden. Im Fall der Fälle werde es einen Notbetrieb für die Patienten geben, beruhigte der Betriebsrat – und betonte zugleich, dass die konkrete Durchführung bei der Gewerkschaft und der Ärztekammer liegen würde.

Dem Betriebsrat ist das nicht genug

Obwohl sich Rektorat und Betriebsrat in vielen Punkten bereits geeinigt haben, bleibt vor allem das Gehalt weiterhin Knackpunkt. Denn der Betriebsrat fordert, dass die Gehaltserhöhung um rund 30 Prozent rückwirkend mit 1. Jänner 2015 eingeführt wird, das Rektorat sieht dafür keine vorhandenen Mittel und beharrt auf einer Anpassung ab 2016. Das letzte Angebot sah vor, die vorhandenen Mittel auf die Jahre 2015 bis 2017 aufzuteilen und so eine Art rückwirkende Zahlung, wenn auch in Summe keine weitere Anhebung, zu ermöglichen. Dem Betriebsrat ist das allerdings nicht genug.

(APA/Red.)

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