AA

Streit ums Erbe: 61-Jährige soll Wertgegenstände im Wert von 200.000 Euro gestohlen haben

Eine 61-jährige Frau musste sich wegen schweren Betrugs vor Gericht verantworten.
Eine 61-jährige Frau musste sich wegen schweren Betrugs vor Gericht verantworten. ©APA
Am Donnerstag musste sich eine 61-jährige Striftstellerin wegen schweren Betrugs, Diebstahl und Untreuevor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Sie soll sich Wertgegenstände ihres verstorbenen Lebensgefährten im Wert von rund 200.000 Euro unter den Nagel gerissen haben.

Laut Staatsanwalt hätte die 61-Jährige nach dem Krebstod des 70-Jährigen Sorge, dass sie nicht versorgt werde. Sie habe kurz vor seinem Tod und zwei Monate danach die Sachen mit einem Wert von über 200.000 Euro an sich genommen, obwohl diese gar nicht ihr gehörten. Die Schriftstellerin bekannte sich nicht schuldig, sie will zumindest die Sparbücher in der Höhe von 124.000 Euro und den 3.000 Euro teuren Schmuck von ihrem Freund noch zu Lebzeiten geschenkt bekommen haben. Die Wandteller habe sie in seinem Auftrag verkauft. “Da war er sogar dabei”, sagte die 61-Jährige und legte die Rechnung vom Dorotheum vor. Und sie wüsste nicht von dem Verbleib einer Münzsammlung im Wert über 37.000 Euro und dem Teppich im Wert von 1.180 Euro.

Frau soll verstorbenen Lebensgefährten bestohlen haben

Die 61-Jährige, die wegen schweren Betrugs, schweren Diebstahls, Untreue und der Fälschung besonders geschützter Urkunden vor dem Kadi saß, lernte den Mann bereits Ende der 1980er-Jahre kennen, weil die Kinder gemeinsam den evangelischen Gottesdienst besuchten. Beide waren damals verheiratet, “aber die Ehen waren nicht mehr intakt”, meinte die Frau. 1991 begannen sie ein Verhältnis, das bis zum Tod des Mannes anhielt.

Da beide mittlerweile geschieden wurden, verlobten sich die beiden sogar 2011, wie die 61-jährige gebürtige Deutsche vor Richterin Olivia-Nina Frigo erzählte. Das bezweifelten wiederum die Söhne des Mannes, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschlossen. Die Frau sei nicht die Lebensgefährtin gewesen, habe nicht einmal in der Wohnung des Vaters gewohnt, sondern weiterhin im gegenüberliegen Haus beim Ex-Mann. Die 61-Jährige gab zu, dass ihr Freund ihre Toiletteartikel regelmäßig verschwinden ließ, wenn die Kinder auf Besuch gekommen waren. “Sie hängen mir um, was alles in der Familie schief gegangen ist”, meinte die Beschuldigte.

Als es zu Ende ging, hätte ihr Lebensgefährte noch das Fruchtgenussrecht zweier Liegenschaften einrichten wollen. Zu diesen Unterschriften sei es nicht mehr gekommen, da er sich das Kleingedruckte in dem vom Notar aufgestellten Vertrag genau durchlesen wollte. “Dann wollte er mir die Sparbücher schenken, um mich abzusichern.” Auch der Schmuck seiner erst kürzlich verstorbenen Mutter hätte er ihr zukommen lassen.

Aufzeichnungen über die Schenkungen gab es nicht, vielmehr führte die Schriftstellerin ein Tagebuch am Computer des mittlerweile Verstorbenen, in denen sie täglich Eintragungen tätigte. In den dem Gericht vorliegenden Aufzeichnungen beschrieb sie nicht nur den immer schlechter werdenden Gesundheitszustand ihres Freundes, sondern auch die Gespräche über Finanzielles. Dort ist etwa zu lesen “Ich giere nach dem Geld, sagt Hans” oder “Er hängt am Geld, will mir die Sparbücher nicht übertragen. Noch geht es nicht ans Sterben, sagt er”.

Mittlerweile ist die Frau wieder zu ihrem Ex-Mann zurückgekehrt, der inzwischen zum Pflegefall wurde. Die beiden haben auch wieder geheiratet. Die 1.000 Euro Pflegegeld erhält die 61-Jährige. “Aber das gehört doch ihrem Mann”, meinte Richterin Frigo. “Aber er gibt es mir”, erwiderte die Frau.

Prozess in Wien wurde vertagt

Nach Zeugenaussagen wie jene des Notars, des Bankberaters oder Freunden wurde die Verhandlung zur Befragung der drei Söhne auf den 26. September vertagt. Da soll auch geklärt werden, warum die Frau im Juni 37.000 Euro – der Wert der verschwundenen Münzsammlung – auf ihr Konto eingezahlt hat.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Streit ums Erbe: 61-Jährige soll Wertgegenstände im Wert von 200.000 Euro gestohlen haben
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen