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Strenge Strafe nach brutalen Attacken

Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig
Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT
Feldkirch - Dreieinhalb Jahre Haft für 51-Jährigen, der 36-Jährige mit Ast und Schürhaken geschlagen und mit Pistole bedroht haben soll.

Die Brutalität des Angeklagten mache ihn betroffen, sagte Staatsanwalt Markus Fußenegger. Der verheiratete Angeklagte hat nach Ansicht der Richter aus Eifersucht seine Geliebte mit einem Ast und einem Schürhaken brutal geschlagen und dabei verletzt und zudem mit einer Pistole und einem Messer bedroht. Dafür wurde der unbescholtene Untersuchungshäftling gestern am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig.

Leicht verletzt

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der 51-jährige Türke die 36-jährige Syrerin am 24. Februar in deren Wohnung im Bezirk Feldkirch mit einem Ofen-Schürhaken geschlagen und ihr zudem Faustschläge ins Gesicht versetzt. Dabei wurde die Frau leicht verletzt.

Der verheiratete Familienvater hat laut Urteil mit Gewalt darauf reagiert, dass seine Geliebte ihn doch nicht mehr heiraten wollte. Der eifersüchtige Arbeiter hat vermutet, dass sie intime Beziehungen zu anderen Männer pflegt.

Der Angeklagte, so das Gericht, habe der Verletzten danach eine Pistole vorgehalten und sie so gezwungen, sich auszuziehen. Er habe von ihr Nacktfotos gemacht und damit gedroht, die Bilder ihren Brüdern zu schicken, wenn sie ihn bei der Polizei anzeige.

Kind bedroht

Nachdem die Frau Anzeige erstattet hatte, kam es am 10. März zu neuerlichen Vorfällen. Zuerst soll der in Vorarlberg lebende Türke einem Kind seiner Geliebten und auch ihr ein Messer an den Hals gehalten haben. So soll der 51-Jährige die 36-Jährige zu einer ihn entlastenden Audioaufnahme gezwungen haben.

Bei einem Spaziergang kam es dann zum folgenschwersten Zwischenfall, den einschreitende Augenzeugen so geschildert haben: Mehrmals und mit voller Wucht hat der Angeklagte mit einem 165 Zentimeter langen, fünf bis sieben Zentimeter langen und zwei Kilo schweren Ast auf die Frau eingeschlagen, auch noch, als sie schon auf dem Boden lag. Dabei wurde sie so schwer verletzt, dass sie operiert werden musste.

10.000 Euro Schmerzengeld

Der Schuldspruch erfolgte wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. Der Angeklagte hat dem Opfer als Schmerzengeld 10.000 Euro zu bezahlen und der GKK 4600 Euro für Behandlungskosten der Verletzten.

Mit der strengen Strafe solle signalisiert werden, dass Gewalt gegen Frauen nicht toleriert werde, sagte Richter Mitteregger.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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