Suhrkamp stimmt im "Baal"-Prozess Vergleich zu
Die Aufführungen am 28. Februar in München und im Mai bei einem Theatertreffen in Berlin finden noch statt; alle weiteren geplanten Aufführungen entfallen. Das Residenztheater verpflichtete sich, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Der Anwalt des Residenztheaters hatte in der Verhandlung zunächst vorgeschlagen, das Theaterstück nicht über die bereits geplanten Termine im Februar und März sowie beim Theatertreffen in Berlin hinaus aufzuführen, außerdem den Titel zu ändern, vor jeder Aufführung auf die Problematik hinzuweisen und sich beim Suhrkamp Verlag besonders zu bedanken. Das lehnte der Verlag ab.
Mehrfach hatte der Richter während der Verhandlung versucht, Anwalt und Justiziarin des Suhrkamp Verlages von der Möglichkeit einer Einigung zu überzeugen und die bereits geplanten weiteren Aufführungen stattfinden zu lassen. “Der Suhrkamp Verlag müsste auch noch hinnehmen, dass Tantiemen an den Verlag fließen”, sagte er – sehr zur Erheiterung des Publikums. Der Verlag pochte jedoch auf eine Entscheidung des Richters.
Nach mehrstündigen Zeugenvernehmungen, in denen es unter anderem um Absprachen zwischen Theater und Verlag zu möglichen Änderungen der Textfassung Bertolt Brechts ging, lenkte Suhrkamp dann schließlich ein.
Als Vertreter von Brechts Erben hatte Suhrkamp beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Inszenierung am Residenztheater beantragt. Bei Castorfs Interpretation handele es sich um eine “nicht autorisierte Bearbeitung des Stückes”. Der Regisseur hat dem “Baal” in seiner Inszenierung zahlreiche Fremdtexte hinzugefügt.