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Tag fünf im Kührer-Prozess: Die Ermittler sind am Wort

Die Ermittler im Fall Julia Kührer werden zu Wort gelassen.
Die Ermittler im Fall Julia Kührer werden zu Wort gelassen. ©APA
Am Tag fünf im Korneuburger Prozess um den Tod der fünf Jahre lang vermissten Julia Kührer (16) aus Pulkau im Weinviertel haben Polizeibeamte am Donnerstag über die Ermittlungen in dem Fall Auskunft gegeben.
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Nach dem Auffinden der sterblichen Überreste des Mädchens 2011 gemachte Lichtbilder der Tatorte zeigten neben Grundriss und Räumen der damaligen Videothek des Angeklagten sein Anwesen im 4,2 Kilometer entfernten Dietmannsdorf samt dem Erdkeller, an dessen hinteren Ende ihre Knochen entdeckt worden waren.

Der Innenhof des von allen Seiten durch Gebäude und eine Stützmauer begrenzten Grundstücks war stark verwildert – zu diesem Zeitpunkt war das Haus bereits seit Jahren nicht bewohnt. Michael K. hatte das Geschäft relativ kurz nach dem Verschwinden der Schülerin – am 27. Juni 2006 – geschlossen und war im Herbst 2006 aus Dietmannsdorf ausgezogen.

Fall Kührer wurde neu aufgerollt

2010 hatte das Bundeskriminalamt den Fall neu aufgerollt. Nach Hinweisen auf Cannabismissbrauch sei die Drogenszene in der Region beleuchtet worden, sagte der damalige Chefermittler. Man habe zunächst nicht gewusst, wie der Fall anzulegen war: sollte man in der Drogenszene suchen, nach einer Aussteigerin oder dem Opfer eines Kapitalverbrechens, erinnerte der Zeuge an “die absurdesten” Hinweise unter Hunderten. Demnach wäre Julia Kührer u.a. in Caorle gesehen worden oder am Wiener Schwedenplatz oder befinde sich in einem von Punks besetzten Haus in einem Wiener Randbezirk. Der nun des Mordes angeklagte Michael K. sei als Besitzer der als Jugendtreff fungierenden Videothek Zeuge im damaligen Drogenverfahren gegen eine nun bereits gehörte Zeugin gewesen, betonte der Kriminalist.

Nach einem Hinweis auf K. fand – nach Terminvereinbarung mit diesem – am 19. Mai eine sogenannte freiwillige Nachschau in Dietmannsdorf statt. K. habe in Anwesenheit seiner damaligen Freundin bereitwillig die Türen geöffnet, sagte der Beamte. Das leer stehende Haus sei desolat und verwahrlost gewesen, der Garten dicht verwachsen, der verbarrikadierte Eingang zum Erdkeller mit Spinnweben überzogen und von Moos überwuchert. Hinein gingen die zu dritt angerückten Ermittler allerdings nicht.

Hausdurchsuchung damals nicht gesichert

Der Hinweis auf Michael K. habe dem Verschwinden des Mädchens gegolten und der Vermutung, es könnte in dem Keller versteckt sein, wunderte sich Verteidiger Farid Rifaat. Er stehe dazu, dass das – im Nachhinein gesehen – ein Fehler gewesen sein mag, es hätte aber keinen Unterschied gemacht, ob die sterblichen Überreste des Mädchens 2010 gefunden worden wären oder ein Jahr später, entgegnete der Beamte.

Im Haus selbst standen alle Laden offen, es fanden sich lediglich ein paar DVD-Hüllen und Porno-Fotos. Eine Hausdurchsuchung wäre zum damaligen Zeitpunkt rechtlich nicht gerechtfertigt und ein Zutritt zum baufälligen Keller nicht gesichert gewesen, erklärte der Ermittler. Er gab auf Frage des Anwalts an, Julia Kührers Tagebuch gelesen zu haben. Weitere Fragen dazu ließ das Gericht unter Hinweis auf ihre Privatsphäre und die Tatsache, dass sie Michael K. darin nicht erwähnt hatte, nicht zugelassen.

(APA)

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