„Es besteht zwar ein Linksabbiegeverbot von der Jakob-Hannibal-Straße in die Graf-Kaspar-Straße, wenn ich jedoch auf den rechtsseitigen Parkplatz fahre und dann geradeaus in die Graf-Kaspar-Straße, gilt da keine 30 km/h Beschränkung. Es wäre gut, wenn man sich das gleich ansehen würde“, so die Aufforderung an die Verantwortlichen.
Mario Lechner teilte dazu aus dem Rathaus mit, dass die Graf-Kaspar-Straße inzwischen Teil der Tempo-30-Zone ist. „Nach den entsprechenden Richtlinien ist hier kein Schutzweg mehr erforderlich. Er wird daher aufgelassen bzw. nicht mehr neu gemalt.“ Die Rechtsauffassung bezüglich der 30-km/h-Beschilderung sei falsch. „Die 30er-Zone ist bei jeder Einfahrt beschildert und gilt auch, wenn jemand abbiegt”, macht er aufmerksam.