4. April 2012 19:36; Akt.: 11.04.2012 14:31

Testamentsfälschungen: Manipulationen nach dem selben Schema

Ein Aktenordner der "Testamentsaffäre Dornbirn". Ein Aktenordner der "Testamentsaffäre Dornbirn". - © APA/ Gindl
Dornbirn – Die Fälschungen von 16 Testamenten und zwei Schenkungsverträgen sollen von insgesamt vier Bediensteten des Bezirksgerichtes Dornbirn meist nach dem selben Schema durchgeführt worden sein.

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Sie haben laut Anklage, die der APA vorliegt, die Dokumente derart manipuliert, dass das jeweilige Erbe nicht an die rechtmäßigen Erbberechtigten, sondern an eingeweihte Personen floss. Die Mittäter wollten sich das abgezweigte Vermögen später untereinander aufteilen.

Erkennbares Schema hinter Fälschungen

Im Visier der Fälscher standen durchwegs vermögende, alleinstehende und betagte Senioren ohne direkte Nachkommen. Sie waren meist verwitwet und besachwaltert. Bei den gefälschten Verfügungen handelte es sich laut Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch nahezu in allen Fällen um “Drei-Zeugen-Testamente”. Die Unterschriften erfolgten ohne Geburtsdatum und ausgeschriebener Fassung des Namenszuges. Die meisten “Testamentszeugen” waren, ausgenommen von Gefälligkeitsunterschriften von Kollegen des Hauptbeschuldigten Rechtspflegers Jürgen H. (47), bereits verstorben.

Echte Testamente wurden gefälscht. Falls kein Testament vorhanden war, wurde eines erstellt, damit das Vermögen nicht dem Staat zufiel. Die Unterschriften der Verstorbenen, die in Akten zu finden waren, wurden abgepaust. Dann verfasste man einen Text, der von den vermeintlichen “Testamentszeugen” bestätigt wurde.

Gerichtskostenmarken wurden von alten Dokumenten abgelöst, aus der Grundbuchsabteilung wurde für das Falsifikat alte Tinte herbeigeschafft. Im Urkundenarchiv des Gerichts hob man die “Todfallsaufnahme” des Verstorbenen aus und besserte bei der Frage nach vorhandenen Testamenten die Antwort mit einer alten Schreibmaschine auf “ja” aus. Damit das gefälschte Testament als offiziell und formal richtig ins Register eingetragen erschien, wurde ein Eintrag, der auf ein anderes Testament lautete, mit den Daten der Fälschung überklebt. Das verwahrte Testament soll der Hauptbeschuldigte gegen das von ihm angefertigte Testament ausgetauscht und das Original entsorgt haben. Laut Anklage ist das auch im Fall jenes 89-jährig verstorbenen Vorarlbergers geschehen, bei dem die ebenfalls angeklagte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz (48), den Ermittlungen zufolge eine Testamentsfälschung zugunsten ihrer Familie in Auftrag gegeben hatte.

Testamentsfälschungen: Einige Akteure bereits verstorben

An dem Fälschungssystem haben sich mehrere Akteure beteiligt, auch bisher nicht angeklagte Juristen und Gerichtsbedienstete sollen Bescheid gewusst haben. Einige davon sind bereits verstorben.

Demente Pensionisten dienten als “Zwischenstation”

Die Todesanzeigen in den Zeitungen wurden nach potenziellen “Opfern” durchforstet. Der auch als Verlassenschafts-Kurator tätige Hauptbeschuldigte soll auf der Suche nach Testamenten im Haus der Verstorbenen auch welche “gefunden” haben. Die Fälschungen wurden meist mit alten Schreibmaschinen geschrieben und mit einem Datum versetzt, an dem die angeblichen Testamentszeugen noch lebten, bei Verfassung des Falsifikats aber schon verstorben waren. Für die Rückdatierungen ließ man im Testamentsregister bewusst Platz. Der Erblasser erklärte in den Falsifikaten alle vorigen Testamente als nicht mehr gültig. Als Haupterbe und “Zwischenstation” diente oft ein dementer Pensionist mit nur mehr geringer Lebenserwartung – diese Methodik wurde angewendet, damit der Schwindel nicht zu offensichtlich war.

Die “Scheinerben” wurden mitunter von einem Angehörigen des Jürgen H. in Seniorenheimen ausgekundschaftet. Die demente Person vererbte dann in einem weiteren gefälschten Testament das Vermögen meist an einen Freund oder Angehörigen des Hauptbeschuldigten. Der 48-jährige Freund von Jürgen H. soll sich gleich in mehreren Fällen ebenfalls als Erbe zur Verfügung gestellt haben.

(APA)



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