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Tierschützer - Ein Jahr nach Freispruch noch keine Rechtssicherheit

VGT Obmann Martin Balluch (l.) bei einer kurzen Rede vor dem Gerichtsgebäude nach der Urteilsverkündung im Prozess gegen 13 Tierschützer.
VGT Obmann Martin Balluch (l.) bei einer kurzen Rede vor dem Gerichtsgebäude nach der Urteilsverkündung im Prozess gegen 13 Tierschützer. ©APA
14 Monate lang ist 13 Tierschützern am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278a StGB der Prozess gemacht worden. Der Freispruch von allen Anklagepunkten jährt sich am 2. Mai zum ersten Mal, Rechtssicherheit ist für die Betroffenen aber noch nicht in Sicht.
Tierschützer-Prozess: Eine Chronologie

Nachdem Einzelrichterin Sonja Arleth im Februar das Urteil schriftlich ausgefertigt hatte, läuft nun noch bis Ende Juni die (verlängerte) Berufungsfrist für die Staatsanwaltschaft. Diese soll auch ausgenützt werden, kündigte Behördensprecher Erich Habitzl der APA an. Bis dahin bleibt also noch offen, ob die angekündigte Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld auch tatsächlich durchgeführt wird.

Aber auch abseits des eigentlichen Monsterprozesses beschäftigt das Thema nach wie vor die Justiz. Mehrere Anzeigen in Zusammenhang mit dem Verfahren und den Ermittlungen sind noch anhängig, weitere sind in Planung und sollen eingebracht werden, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist, erläuterte VgT-Obmann (Verein gegen Tierfabriken) Martin Balluch, der als Erstangeklagter vor Gericht stand.

Zwei Fortführungsanträge

Dem Landesgericht Wien liegen derzeit zwei Fortführungsanträge zur Entscheidung vor. In einem Fall geht es um die noch am Tag nach der Urteilsverkündung u.a. vom Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser eingebrachte Anzeige gegen die Chefriege der Soko Bekleidung – den Leiter Erich Zwettler, den operativen Leiter Josef Böck und die beiden leitenden Beamten Bettina Bogner und Herbert Landauf. Ihnen wird Amtsmissbrauch, Urkundenunterdrückung und Freiheitsentziehung vorgeworfen.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft stellte das Verfahren im vergangenen August ein, weil der “erforderliche wissentliche Befugnismissbrauch nicht nachgewiesen werden” konnte, wie es hieß. Stefan Traxler, der Anwalt Balluchs und einiger weiterer Beschuldigter, stellte daraufhin einen Fortführungsantrag, über den noch nicht entschieden wurde, wie Gerichtssprecher Christian Gneist der APA sagte.

Im zweiten Fall geht es um die Anzeige gegen den Sprachsachverständigen Wolfgang Schweiger, der den VgT-Obmann in einem – sehr umstrittenen – Gutachten schwer belastet hatte. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Verfahren im Dezember 2011 ein, weil “kein Fälschungsvorsatz” gegeben war. Auch hier gibt es einen Fortführungsantrag Traxlers.

 Verfahren gegen Soko-Chef läuft

Ebenfalls von den Grünen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt wurde Soko-Leiter Erich Zwettler wegen falscher Beweisaussage in Zusammenhang mit der lange verheimlichten verdeckten Ermittlerin “Danielle Durand”. Auch die Richterin hatte seine Aussagen in ihrer Urteilsbegründung als “schlichte Schutzbehauptungen” bezeichnet. Das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten. Dort hieß es auf APA-Anfrage, dass Vernehmungen schon stattgefunden hätten und die Erhebungen laufen würden.

Behandelt wird bei der Wiener Anklagebehörde auch eine Anzeige des VgT-Obmanns gegen “noch auszuforschende Beamte des BVT” (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) wegen übler Nachrede, Verleumdung und Amtsmissbrauchs. Hintergrund: Im Verfassungsschutzbericht werde der VgT zwar nicht namentlich genannt, aber als “militante Tierschutzgruppe” so beschrieben, dass dies nur auf den Verein zutreffe, so Ballluch – und laut dem Bericht stelle der VgT nach wie vor eine Gefahrenquelle für die Verfassung dar und sei militant.

(APA)

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